Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit in allen Arbeitsagenturen. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.
Die Arbeitsagentur bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Sie stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.
Kundinnen und Kunden können ihre Arbeitsagentur weiterhin auch telefonisch, per Mail, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation erreichen. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. So können sich Kundinnen und Kunden beispielsweise online arbeitsuchend melden. Die digitalen Serviceangebote der Arbeitsagentur sind unter www.arbeitsagentur.de/eservices zu finden.