Vorwort
Die gemeinsame Bildungszielplanung 2026 der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg und der Jobcenter der Stadt Ansbach sowie der Landkreise Ansbach, Weißenburg-Gunzenhausen und Roth richtet sich an Bildungsanbietende, Bildungsinteressierte, Arbeitgebende, Mitarbeitende beider Rechtskreise sowie alle Netzwerkpartner.
Die schwierige wirtschaftliche Lage 2025 ging nicht spurlos am Arbeitsmarkt vorbei. Die Arbeitslosigkeit insbesondere im Bereich SGB III ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und die Arbeitgeber*innen meldeten weniger neue Stellen. Angesichts dieser anhaltenden Effekte ist gemessen an den Vorjahren von einem dauerhaft eingetrübten regionalen Arbeitsmarkt zu sprechen – auch wenn im deutschlandweiten Vergleich Ansbach-Weißenburg eine sehr moderate Arbeitslosigkeit verzeichnet.
Diese Entwicklung wurde bei der Bildungszielplanung für die Rechtskreise SGBII und SGB III im Agenturbezirk Ansbach-Weißenburg berücksichtigt und spiegelt sich in den Bildungsschwerpunkten 2026 wider. Besondere Bedeutung messen wir den Maßnahmen bei, die zu einem Abschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen.
Die Bildungszielplanung des Arbeitsagenturbezirks Ansbach-Weißenburg ist eine rechtskreisübergreifende, kompetenzbasierte sowie bedarfsorientierte Planung zum Arbeitsmarktprogramm, bezogen auf Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
Sie ist auf die Bildungsbedarfe der Kund*innen der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg und der Jobcenter Stadt Ansbach sowie der Landkreise Ansbach, Weißenburg-Gunzenhausen und Roth sowie der Arbeitgebenden des Agenturbezirkes und deren Beschäftigte gleichermaßen abgestimmt.
Wir orientieren uns folglich bei der Planung neben dem aktuellen Fachkräftebedarf und den damit einhergehenden Kompetenzausprägungen auch an den individuellen Bedarfen unserer Kunden*innen der Rechtskreise SGB II und SGB III. Ziel aller Qualifizierungen ist die Reduzierung des Fachkräftemangels und die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist stets eine Einzelfallentscheidung und abhängig vom Bildungsbedarf eines*einer Kund*in sowie der aktuellen Lage und Bedarfe des Arbeitsmarktes.
Die Bildungszielplanung dient hierbei lediglich als Orientierungshilfe und ist keine abschließende Aufzählung. Aus den aufgeführten Bildungszielen lassen sich keine individuellen Ansprüche auf eine berufliche Weiterbildung ableiten. Interessierte Kunden*innen müssen vor Beginn eines Kurses mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten, um im Rahmen eines Beratungsgespräches abzuklären, ob die persönlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung vorliegen.
