Organisatorischer Aufbau
Zur Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg gehören neben der Hauptagentur in Ansbach auch die Geschäftsstellen in Roth, Weißenburg, Dinkelsbühl, Gunzenhausen und Rothenburg o.d.T..
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts führt die Bundesagentur für Arbeit ihre Aufgaben im Rahmen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung – eigenverantwortlich durch.
Zentrales Organ der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist der Verwaltungsrat. Darüber hinaus existiert in jeder Agentur für Arbeit als lokales Selbstverwaltungsorgan ein Verwaltungsausschuss. Die Selbstverwaltungsorgane und der Vorstand der BA bzw. die Geschäftsführungen der Agenturen für Arbeit arbeiten bei der Erfüllung der gesetzlichen Ziele und Aufgaben der BA vertrauensvoll zusammen.
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg sitzen jeweils sechs Vertreter*innen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der öffentlichen Hand. Sie überwachen die Arbeit der Arbeitsverwaltung und beraten in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes.