Warnung:Sie haben von Dritten Informationen zu Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung erhalten?
Bitte beachten Sie: Verbindliche Aussagen zu gesetzlichen Fördermöglichkeiten und Förderumfang erhalten Sie ausschließlich von Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort. Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung auf dieser Seite.
Was wird gefördert?
Gefördert werden fachliche Weiterbildungen (Anpassungsqualifizierungen), sowie das Nachholen von Berufsabschlüssen (abschlussorientierte Qualifizierung).
Welche Kosten werden übernommen?
• Anteilige Kostenübernahme für die Qualifizierung
• Bei unvermeidbarem Arbeitsausfall: Anteilige Erstattung der Kosten für Lohn oder Gehalt während der Qualifizierung
Voraussetzungen für die Förderung von Anpassungsqualifizierungen
• Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht bereits
• Die Notwendigkeit der Qualifizierung wurde nachgewiesen
• Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden
• Maßnahme und Träger sind zertifiziert
Ergänzende Voraussetzung für die Förderung von abschlussorientierten Qualifizierungen
• Die beschäftigte Person ist entweder ungelernt oder in einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit tätig
Ihre nächsten Schritte
- Förderanfrage vorbereiten und Erhebungsbogen ausfüllen
- Persönliche Beratung durch unser Expertenteam nutzen
