Kindergeld nach dem Schulabschluss: Was Eltern wissen müssen 

Grundsätzlich erhalten Eltern für Ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch danach kann Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die erforderlichen Unterlagen können online eingereicht werden.

13.06.2025 | Presseinfo Nr. 61

Kindergeld nach dem Schulabschluss: Was Eltern wissen müssen 
Erforderliche Unterlagen online einreichen

Grundsätzlich erhalten Eltern für Ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch danach kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld für eine Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. 
Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger als vier Monate hinzieht, kann ein An-spruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Stu-dienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen ein-schließlich deren Ergebnisse; insbesondere zum Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung. 
Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (zum Beispiel FSJ oder FÖJ) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden. 
Falls das Kind nach dem Ende der Schulzeit noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche be-stehen; hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssu-chend melden. 
Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulende der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) mitzuteilen. Das komfortable Online-Angebot der BA ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbe-scheinigungen, bequem der Familienkasse zu übermitteln. 
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de