Kindergeld nach dem Schulabschluss: Was Eltern wissen müssen

Auch für über 18-jährige Kinder kann Kindergeld gezahlt werden. Die erforderlichen Unterlagen lassen sich bequem online einreichen. 

23.06.2026 | Presseinfo Nr. 24

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. 

Nahtlose Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag

Bereits drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse, indem auch der Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service mitgeteilt wird. Für die nahtlose Weiterzahlung des Kindergeldes reicht die elektronische Übermittlung des Nachweises (z.B. Schulbescheinigung) bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres aus. 

Da es nach dem Schulende nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden, wenn dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt. 

Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen

Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.

Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.

Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulende der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) mitzuteilen. Das komfortable Online-Angebot der BA ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem der Familienkasse zu übermitteln. 

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de.