Persönliche Vorsprachen im Jobcenter Landkreis Tübingen künftig nur noch mit Termin

Für persönliche Vorsprachen im Jobcenter Landkreis Tübingen ist künftig grundsätzlich ein Termin notwendig

09.04.2026 | Presseinfo Nr. 28

Ab dem 20. April 2026 sind Vorsprachen im Jobcenter Landkreis Tübingen grundsätzlich nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In akuten Notlagen wie Versorgungssperren oder Mittellosigkeit bleibt der Sofortzugang aber auch in Zukunft während der Öffnungszeiten möglich.

Termine können ab dem 13. April online über die Homepage des Jobcenters Landkreis Tübingen (https://jobcenter-tuebingen.de), telefonisch über das Service Center (07071 5652 0) oder direkt vor Ort vereinbart werden.