Persönliche Beratung mit 2G möglich, Zugang nur mit FFP2-Maske

Öffentliche Einrichtungen dürfen nach der aktuellsten Corona-Landesverordnung nur noch mit einer FFP2-Maske betreten werden. Die üblicherweise blauen medizinischen Masken oder andere textile Masken genügen nicht mehr. Das gilt auch für alle Dienststellen der Agentur für Arbeit Balingen und der Jobcenter Landkreis Sigmaringen und Zollernalbkreis.

14.01.2022 | Presseinfo Nr. 3

Persönliche Beratungsgespräche sind weiterhin für Genese oder Geimpfte (2G-Regel) möglich. Der Sicherheitsdienst kontrolliert den Status und das Tragen der notwendigen Masken an den Eingängen. 


Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, können sich bei der Agentur für Arbeit telefonisch unter 0800 4 5555 00 (kostenfrei) oder unter der Rufnummer 07433 951-900 beraten lassen, beim Jobcenter Zollernalbkreis unter 07433 951-400. Für das Jobcenter Landkreis Sigmaringen gelten die Rufnummern 07571 7395-100 und 07571 7395-900.


Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele alle Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen. Selbst die Arbeitslosmeldung, die bisher zwingend persönlich erfolgen musste, kann seit Jahresbeginn mit einem Identitätsnachweis online erfolgen. Die Identifikation erfolgt dabei mit dem Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion oder mit einem anderen elektronischen Identifikationsnachweis. 

Mehr Informationen zu allen e-Services gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices.