Bürgergeld

Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023

29.06.2023 | Presseinfo Nr. 35

Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.

Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

Robert Bauer, Geschäftsführer Jobcenter Coburg Stadt, erklärt dazu: „Die neuen Förderleistungen Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus erhalten auch Teilnehmende an Maßnahmen, die vor dem 01.07.2023 begonnen haben und nach dem 30.06.2023 enden. Eine Antragstellung ist weder für das Weiterbildungsgeld noch für den Bürgergeldbonus erforderlich, da es sich um Pflichtleistungen handelt. Die Auszahlung beider Leistungen erfolgt nachträglich im Folgemonat durch das Jobcenter.“

Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023:

  • Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden.
  • Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
  • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
  • Die Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.

 

Weitere Informationen stehen unter https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld