Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern. Sie wurde durch das Bürgergeld grundlegend reformiert. Ziel ist, die Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie die Lebensumstände der Betroffenen noch stärker zu berücksichtigen. Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter am Wohnort.
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II erhalten
- Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
- Sie behalten Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter.
- Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter.
Wichtig: Endet Ihr laufender Bewilligungsabschnitt, müssen Sie – wie bereits in der Vergangenheit – einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben
Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann sein, dass darin zunächst die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ noch auftauchen.
Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Die Bescheide Schreiben und Formulare sind dennoch gültig und werden sobald als möglich auf das Bürgergeld umgestellt. Weitere Informationen finden Sie bei der Frage: Bekommen Bürgergeldbeziehende neue Bescheide?
Sie können Bürgergeld online beantragen. Den Online-Antrag und alle Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite Bürgergeld beantragen.