Weitere Verbesserungen beim Bürgergeld

Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gelten seit dem 1. Juli 2023 neue Regelungen.

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Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. In einem zweiten Schritt gibt es seit dem 1. Juli 2023 neue Erleichterungen und Möglichkeiten der Unterstützung für Menschen mit Anspruch auf Bürgergeld.

So kann Ihr Jobcenter Sie zum Beispiel während einer Aus- oder Weiterbildung finanziell fördern. Zudem haben sich unter anderem die Freibeträge bei Einkommen aus einer Beschäftigung erhöht.

Unterstützung für bessere Jobchancen

Drei Frauen sitzen in einem Büro an einem kleinen Tisch und haben eine Besprechung

Eine Ausbildung oder Weiterbildung sind zentral für eine erfolgreiche Stellensuche. Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes können Sie dafür Unterstützung, auch finanzielle, durch das Jobcenter erhalten.

Aus- und Weiterbildung

Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist das bei Bedarf über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bislang waren es höchstens 2 Jahre.

Dadurch können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie etwa die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Wenn Sie eine Weiterbildung machen, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters seit dem 1. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro.

Zudem können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bekommen. 

Bei Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, erhalten Sie einen Bürgergeldbonus, wenn die Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauert. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat.

Den Bürgergeldbonus erhalten Sie auch, wenn Sie an bestimmten Maßnahmen für junge Menschen teilnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Wichtig:Hinweis: Mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 soll der Bürgergeldbonus sehr zeitnah abgeschafft werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes erlischt voraussichtlich für Neufälle der Rechtsanspruch auf die Förderung. Das würde für Sie bedeuten: Wenn Sie Ihre Maßnahme nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen, erhalten Sie keinen Bürgergeldbonus mehr.

Für die neuen Leistungen Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus müssen Sie keinen Antrag stellen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, zahlt Ihnen das Jobcenter das Weiterbildungsgeld beziehungsweise den Bürgergeldbonus monatlich nachträglich aus.

Neue Freibeträge für Einkommen

Beim Einkommen werden seit dem 1. Juli 2023 höhere Freibeträge berücksichtigt.

Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt, wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Außerdem wird seit Juli 2023 das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Zusammenarbeit mit dem Jobcenter

Frau im Büro reicht einer anderen Frau ein Dokument, das sie unterschreiben soll

Wichtigstes Ziel für die Jobcenter ist, dass Sie eine Arbeit finden und dauerhaft finanziell unabhängig sind. Damit das gelingt, ist eine partnerschaftliche und verbindliche Zusammenarbeit mit Ihnen nötig.

Kooperationsplan

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird seit dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. Der Kooperationsplan gibt Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft einen Überblick über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und ermöglicht daher, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.

Erreichbarkeit

Zum 1. Juli 2023 wurden die Regelungen zur Ortsabwesenheit durch neue Regelungen zur Erreichbarkeit ersetzt.

Ganzheitliche Betreuung

Wenn Ihnen persönliche Probleme im Wege stehen, um zu arbeiten oder eine Ausbildung aufzunehmen, kann Ihr Jobcenter Ihnen eine ganzheitliche Betreuung anbieten. Zusammen mit einer Coachin oder einem Coach gehen Sie zum Beispiel finanzielle, gesundheitliche oder familiäre Schwierigkeiten an. Wenn Sie wollen, berät und begleitet die Coachin oder der Coach Sie auch außerhalb des Jobcenters, zum Beispiel bei Behördenterminen oder, wenn Sie es wünschen, aufsuchend bei Ihnen zu Hause.

Die Teilnahme ist freiwillig. Wie lange und wie oft die ganzheitliche Betreuung stattfindet, legt das Jobcenter individuell nach Ihren Bedürfnissen fest. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an Ihre Integrationsfachkraft.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Ganzheitliche Betreuung.

Bürgergeld: Was schon seit Anfang 2023 gilt

  • Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst.
  • Die Regelbedarfe wurden erhöht.
  • In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) werden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen, Heizkosten in angemessenem Umfang.
  • Das Vermögen wird im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld (Karenzzeit) nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.
  • Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse können wieder zu Leistungsminderungen führen.

Tipp:Tipp: Sie können Bürgergeld online beantragen. Den Online-Antrag und alle Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite Bürgergeld online beantragen.

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