Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

16.01.2025 | Presseinfo Nr. 6

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. 


Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2024 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2025 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
Um die Ausgleichsabgabe zu berechnen und die entsprechende Anzeige zu erstel-len, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Ver-fügung. Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vor-genommen werden. 


Einstellung ist besser als Ausgleich
"Behinderte Menschen bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu unterstützen, ist für uns selbstverständlich", so Stefan Trebes, der Leiter der Agentur für Bamberg-Coburg. "Speziell geschulte Mitarbeiter informieren einstellungsbereite Firmen und arbeitsuchende Schwerbehinderte zu allen Fragen rund um die Integrati-on in das Arbeitsleben oder in ein Lehrverhältnis. Oftmals ist die Behinderung keine Beeinträchtigung für die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen. Sie sind ein Gewinn für den Betrieb. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg sind aktu-ell 1 507 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Zwei Drittel von ihnen haben einen Ausbildungs- oder Studienabschluss – eine Chance zur Fachkräftesi-cherung für jeden Betrieb mit vorausschauender Personalpolitik."


Die Arbeitsvermittler des gemeinsamen Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcentern beraten über Fördermöglichkeiten und beantworten Fragen zum Schwer-behindertenrecht. Unter anderem können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, für Probebeschäftigungen und für berufliche Eingliederungen gezahlt werden. Selbst für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist fi-nanzielle Unterstützung möglich. Firmen, die sich über Einstellungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung informieren lassen möchten, können den Arbeitgeber-service über die kostenlose Telefonnummer 0800 4 5555 20 erreichen.