Freiwillige Jahre (FSJ / FÖJ / FPJ / FKJ)

In einem Freiwilligen Jahr engagieren sich junge Menschen beispielsweise in einer sozialen Einrichtung (FSJ), im Natur- und Umweltschutz (FÖJ), in der Denkmalpflege (FKJ) oder bei einer politischen Partei (FPJ).

Der Unterschied eines Freiwilligendienstes im Vergleich zu einem Praktikum ist die professionelle pädagogische Begleitung, das Bildungsangebot und die bessere Anerkennung durch viele weiterführende Bildungseinrichtungen (Hochschulen, Ausbildungsstätten).

Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate. Nach Absprache ist der Freiwilligendienst für eine Dauer zwischen sechs und 18 Monaten möglich. Das Kursjahr für einen Freiwilligendienst startet am 1. September.

Wer zwischen 15 und 26 Jahren alt und die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, kann sich für einen Freiwilligendienst bewerben.

Auch Ausländerinnen und Ausländer können an BFD und FSJ/FÖJ teilnehmen (sog. incoming). Voraussetzung ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Freiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis durch die zuständigen Ausländerbehörden erteilt werden.

Ausführlichere Informationen finden Sie im Berufsinformationszentrum