Rechte und Pflichten

Wir brauchen Ihre Mitwirkung! Nur mit Ihrer Hilfe können wir Sie bestmöglich unterstützen. Hier erfahren Sie, was Sie als arbeitsloser Leistungsempfänger und Nichtleistungsempfänger dabei beachten müssen.

Was muss ich ab jetzt beachten?

  • alle Veränderungen, die den Kontakt zur Agentur für Arbeit bzw. ihre Arbeitssuche betreffen, vorab mitteilen
  • Umzug vorab mitteilen
  • Ortsabwesenheit vorab beantragen (jeder Kunde hat einen Anspruch auf 21 Kalendertage Ortsabwesenheit im Jahr)
  • bei Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen und die Agentur für Arbeit vorher informieren
  • Probearbeiten bei einem Arbeitgeber vor Beginn anmelden
  • Nebeneinkommen angeben (monatlicher Freibetrag 165 Euro, Nebentätigkeit unter 15h/Woche)

WEITERE INFORMATIONEN