Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Berlin Nord

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Berlin Nord ist Ihr regionaler Partner in Personalfragen.

Fachpersonal finden

Der Arbeitgeber-Service in Berlin Nord unterstützt Sie in allen Belangen bei der Suche nach qualifiziertem Fachpersonal für Ihr Unternehmen in den verschiedenen Bereichen

Unsere Dienstleistungen

Wir stehen Ihnen gerne mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

- ganzheitliche Betreuung Ihres Stellenangebots
- kostenlose Veröffentlichung Ihres Stellenangebots im Internet
- passgenaue Auswahl und Vermittlung
- Auswahlverfahren im Rahmen von Gruppeninformationen für größeren Bedarf einzelner Firmen
- Beratung über Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB Sozialgesetzbuch III
- persönliche Beratung in unserem Hause bzw. bei Ihnen vor Ort (nach Terminvereinbarung)

Sie suchen Personal?    ... nutzen Sie unseren Service!
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen:
  • wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Stellenprofils
  • wir suchen Ihren geeignete Kandidaten aus unserer umfangreichen Datenbank
  • wir unterstützen Sie beim Training und der Weiterqualifizierung Ihrer Mitarbeiter
  • wir bieten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine systematische Qualifizierungsberatung.
  • wir helfen Ihnen Ersatz zu finden, während Ihre Mitarbeiter geschult werden
     
Wir veröffentlichen Ihre Stellenangebote:
  • in der Internet-Jobbörse der Agentur für Arbeit und auf Wunsch in anderen Internet-Stellenbörsen
  • im regionalen Rundfunk
     
Vermittlung
  • wir vermitteln Ihnen qualifizierte Arbeitskräfte und geeignete Auszubildende
  • in unseren Vermittlungsbörsen können Sie Ihr Unternehmen einem ausgewählten Bewerberkreis präsentieren
  • Nutzung der Bewerberbörse im Internet
  • Personalvorauswahl nach Ihren Vorgaben
  • Eignungstests
  • Training on the Job (betriebliche Trainingsmaßnahmen, Probebeschäftigungen)
     
Förderung
  • bei Einstellung von Bewerbern mit verminderter Leistungsfähigkeit kann eine Unterstützung durch Ausgleichszahlungen erfolgen
  • Einstiegsqualifizierung für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche
  • ausbildungsbegleitende Hilfen für Auszubildende mit Unterstützungsbedarf