In den Schulferien jobben? Das ist zu beachten!

Arbeiten gehen, während Mitschüler oder Kommilitonen die Sommerferien genießen? Das ist eine bessere Idee, als es auf den ersten Blick erscheint. 

13.07.2026 | Presseinfo Nr. 49

„Ferienjobs sind eine gute Gelegenheit nicht nur um sein Taschengeld aufzubessern, sondern auch um schon mal richtig Betriebsluft zu schnuppern und seine Berufsvorstellungen zu entwickeln“, so Wolfgang Draeger, Leiter der Agentur für Arbeit Bielefeld. Auch für künftige Bewerbungen sind solche Jobs gut, denn sie zeigen Interesse, Fleiß und Motivation. Gegenüber anderen Mitbewerbern sichert man sich so gleich einen Vorteil. Zudem entschieden sich Betriebe eher für Ausbildungsbewerber, die sie bereits kennen und die einen positiven Eindruck hinterlassen haben. Rund um Ferienjobs gibt es jedoch auch einiges zu beachten.

Alter 

Ab dem vollendeten 15. Geburtstag dürfen sich Jugendliche generell einen Ferienjob suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern, früher erlaubt ist es nur mit Ausnahmen. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Schüler*innen mit Einwilligung der Eltern für maximal zwei Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Das sind zum Beispiel Jobs wie Babysitten, Zeitungen oder Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit, Einkaufshilfe oder Tierbetreuung.

Arbeitszeit 

Ab 15 Jahren dürfen Schüler*innen maximal acht Stunden (ohne Pausenzeiten) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche grundsätzlich nicht erlaubt. Für bestimmte Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft, Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk gelten Ausnahmen. So dürfen Jugendliche in der Gaststätte, im Krankenhaus oder Altenheim auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, in der Gastronomie dürfen Jugendliche über 16 Jahre auch bis 22 Uhr jobben. Insgesamt dürfen höchstens 35 bis 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden und der Ferienjob muss auf maximal vier Wochen begrenzt bleiben. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Schüler*innen bis zu 50 Tage pro Jahr jobben.

Studierende
Da sie in den meisten Fällen bereits 18 Jahre und älter sind, gelten für sie die gesetzlichen Bestimmungen für Erwachsene.

Ferienjob finden

Häufig ergibt er sich durch „Vitamin B“ – also die Beziehungen der Eltern, Verwandten und Bekannten. Also sich ruhig im Familienkreis umhören und Interesse bekunden oder direkt bei Firmen und in Geschäften nachfragen. Auch über das Internet kann nach einem Ferienjob gesucht werden. Alternativ finden sich Ferienjobs oft als Aushänge am schwarzen Brett im Supermarkt. Hier kann man auch selbst seinen Jobwunsch aufhängen.

Es ist nur bedingt ratsam, sich über Inserate einen Ferienjob zu suchen. Dort lauern schwarze Schafe. Unbedingt Hände weg vor Jobangeboten, in denen man angeblich „ganz schnell und ohne großen Aufwand Geld verdient“. Diese sind in den meisten Fällen unseriös.

Lohnhöhe und Dauer

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn, für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt er nicht. Der Mindestlohn liegt aktuell bei 14,60 Euro pro Stunde. 

Meistens bietet sich ein sogenannter kurzfristiger Minijob an, der von vornherein auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt ist. In der Regel gibt es hier keine Verdienstbeschränkung wie bei regulären Minijobs, bei denen bis zu 603 Euro durchschnittlich im Monat und bis zu 7.236 Euro im Jahr verdient werden darf. Ein kurzfristiger Minijob eignet sich daher gut als Ferienjob. Er ist sozialversicherungs- und beitragsfrei, aber steuerpflichtig. 

Versicherung

Schüler*innen und Studierende sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit sowie auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Aber Achtung: wer einen Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den Arbeitgeber darauf hinweisen. Denn hier wird der Versicherungsschutz mitunter vergessen.