Am Donnerstag, den 27. Februar 2025 (Weiberfastnacht), sind sowohl die Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit Bonn in Bonn, Siegburg und Königswinter als auch die Geschäftsstelle der Familienkasse Bonn jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Geschäftsstelle der Arbeitsagentur in Eitorf ist von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Am Montag, den 3. März 2025 (Rosenmontag), sind alle Geschäftsstellen der Arbeitsagentur und der Familienkasse geschlossen.
Kundinnen und Kunden, die sich am Rosenmontag in der Arbeitsagentur arbeitslos melden möchten, werden gebeten, am folgenden Tag persönlich zu erscheinen. Daraus entstehen ihnen keine Nachteile: Als Tag der Arbeitslosmeldung gilt trotzdem der 3. März 2025.