Vom Arbeitslosengeld zum Bürgergeld

Ihr Arbeitslosengeld läuft bald aus? Dann wird es jetzt Zeit zu handeln!

Antragstellung Bürgergeld

Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft, schließt sich daran nicht automatisch Bürgergeld an. Bitte stellen Sie deshalb rechtzeitig, mindestens 4 bis 6 Wochen vor Auslaufen ihres Arbeitslosengeldes, einen Neuantrag auf Bürgergeld bei ihrem zuständigen Jobcenter.

Voraussetzung für die Gewährung von Bürgergeld ist, dass Sie ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können und Sie keinen weiteren Anspruch auf vorrangige Leistungen/Zahlungen haben (z. B. Wohngeld).


Termin in der Arbeitsvermittlung

Nutzen Sie die Beratungsangebote der Agentur für Arbeit - vereinbaren Sie telefonisch Mo – Fr 08:00 – 18:00 unter 0800 4 5555-00 einen Beratungstermin in der Arbeitsvermittlung. Besprechen Sie mit Ihrer/m Arbeitsvermittler*In ihre aktuelle Situation um einen möglichen Rechtskreiswechsel ggf. noch abzuwenden.

•    Warum hat es bisher noch nicht funktioniert mit einer Arbeitsaufnahme
•    Sind ggf. Anpassungen der beruflichen Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten notwendig,
•    Suche nach geeigneten Stellenangeboten und Hilfe bei der Stellensuche
•    Tipps für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche 

Sollten Sie nach Auslaufen Ihres Arbeitslosengeldes keinen Antrag auf Bürgergeld stellen, besteht die Möglichkeit einer fortlaufenden Betreuung in der Agentur für Arbeit im Status arbeitssuchend oder arbeitslos ohne Bezug von Arbeitslosgeld; Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Infobroschüre Arbeitssuchende und Arbeitslose ohne Bezug von Arbeitslosengeld.


Arbeitslosengeld und Bürgergeld – wichtige Unterschiede

  • Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Wie viel Arbeitslosengeld Sie erhalten, richtet sich hauptsächlich nach Ihrem letzten, durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Arbeitslosengeld ist eine Leistung des Sozialgesetzbuch III (SGB III) und wird durch die Agentur für Arbeit ausgezahlt.
  • Bürgergeld wird aus Steuergeldern finanziert. Es sichert das Existenzminimum ab. Das Bürgergeld setzt sich aus einem festgelegten Regelbedarf und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen. Bürgergeld ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII) und wird durch das Jobcenter ausgezahlt.