Weiterbildungsprämie & Weiterbildungsgeld – Fragen und Antworten

Die Weiterbildungsprämie wird ab 01. Juli 2023 neu geregelt.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Weiterbildung lohnt sich, auch finanziell

Das Weiterbildungsgeld kommt:

Als Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur können Sie ab dem 01. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten. Dieses kann gezahlt werden, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt. Diese Leistung muss nicht gesondert beantragt werden.
Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei und mindert nicht Ihre Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.

Die Weiterbildungsprämie bleibt:

Als Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- sowie Abschlussprüfungen erhalten. 
Für das Bestehen einer Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000,- €, für die Abschlussprüfung 1.500,- € steuerfrei.
Die Prämie war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Diese Befristung wurde aufgehoben.
Die Prämie wird bei erfolgreicher Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, ausgezahlt.

Sprechen Sie uns gerne zu den Details und Voraussetzungen der Auszahlung an.

Wer eine gesetzlich festgelegte Zwischenprüfung erfolgreich ablegt, erhält eine Prämie von 1.000,- €
Wer eine gesetzlich festgelegte Abschlussprüfung erfolgreich ablegt, erhält eine Prämie von 1.500,- €

Nein, das Zusenden des Nachweises (Zwischenzeugnis / Zulassung) oder Abschlusszeugnis reicht aus

Ein anrechnungsfreier Bonus über 150,- € monatlich

Teilnehmende an abschlussorientierten Maßnahmen

Umschulung, Teilqualifikation, Vorbereitung auf die Externenprüfung