Ein wesentlicher Vorteil der neuen App: Es ist keine Eingabe von Zahlencodes
mehr erforderlich. Bei einem Anmeldeversuch erhalten Nutzende eine Push-
Nachricht auf das Mobilgerät und bestätigen den Vorgang über die auf dem Gerät
eingerichtete biometrische Erkennung oder die Geräteerkennung. Dies vereinfacht
den Ablauf und reduziert potenzielle Fehlerquellen, weil kein Zahlencode abgetippt
werden muss. Die App wurde vollständig in der BA entwickelt und wird von ihr betrieben.
Sie ergänzt die vorhandenen zweistufigen Authentifizierungsverfahren um
eine appbasierte Bestätigungsmöglichkeit mit Push-Funktion.
Die Anwendung steht für alle Kundengruppen der Arbeitslosenversicherung, der
Grundsicherung, der Familienkassen sowie für Unternehmen bereit. Bei allen Anmeldungen
von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist seit dem 29.
April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend.
Carsten Sievers, operativer Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Braunschweig-
Goslar, erklärt die Hintergründe: „Die Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit
bedeutet vor allem eins: mehr Service, mehr Tempo und mehr Transparenz für unsere
Kunden. Anliegen lassen sich heute einfacher, schneller und unabhängiger
von Öffnungszeiten erledigen – das spart Zeit und schafft Freiräume. Gleichzeitig
bleiben persönliche Beratung und individuelle Unterstützung weiterhin ein zentraler
Bestandteil unseres Angebots.“
Auch mit der Einführung der BA-Secure App bleiben die bestehenden Anmeldeverfahren
für einen sicheren Login weiterhin verfügbar. So können wie bisher das
passkey-Verfahren, der TOTP-Einmalcode über externe Authenticator-Apps, die
BundID oder „MUK – Mein Unternehmenskonto“ genutzt werden.
Insbesondere für sensible sicherheitsrelevante Änderungen, wie die Anpassung der
Bankverbindung, bleibt die Identifizierung über die BundID weiterhin Voraussetzung.
Ausführliche Informationen und Erklärvideos hierzu finden Sie unter:
https://arbeitsagentur.de/link/ba-secure-app.