Trägerversammlung des Jobcenters beschließt Abberufung des Geschäftsführers

Die Trägerversammlung des Jobcenters Bremen hat beschlossen, den Geschäftsführer des Jobcenters Bremen, Thorsten Spinn, mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden. Die Entscheidung erfolgte aufgrund eines nachhaltigen Vertrauensverlustes zwischen dem Geschäftsführer und den Trägern des Jobcenters.

12.06.2026 | Presseinfo Nr. 57

Anlass für die Entscheidung der Trägerversammlung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration und des Senators für Finanzen, waren die zuletzt öffentlich bekannt gewordenen Vorgänge rund um einen sogenannten Kreativraum des Jobcenters Bremen, insbesondere in Bezug auf die für die Einrichtung angefallenen Kosten. Dazu hat die Trägerversammlung vom Geschäftsführer des Jobcenters Bremen einen umfassenden schriftlichen Bericht zu Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen angefordert, um Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zu den Entscheidungs- und Informationswegen zu klären. 

Laut dem Bericht betrugen die Gesamtkosten für zwei Räume, die in den Jahren 2022 bis 2024 an Standorten des Jobcenters Bremen geplant und realisiert worden sind, insgesamt rund 1,2 Millionen Euro. Davon entfielen knapp 293.000 Euro auf einen Raum im Rahmen des Projekts FRIDA (Frauen in der Arbeitswelt) und rund 906.000 Euro auf einen Kreativ- und Multifunktionsraum. Zugleich wurde in den Ausführungen deutlich, dass die Trägerversammlung weder über den Umfang der Maßnahmen noch die erhebliche Kostenentwicklung bzw. -umfang informiert worden war. 

Nach Auffassung der Träger steht die Höhe der entstandenen Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck. Die fehlende Einbindung der Trägerversammlung bei einem Vorhaben dieser Größenordnung stellt darüber hinaus einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundsätze einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dar.

Der Vorsitzende der Trägerversammlung, Joachim Ossmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven erklärt: „Die Bundesagentur für Arbeit steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. Die Trägerversammlung muss bei Vorhaben mit erheblichen finanziellen Auswirkungen frühzeitig und vollständig informiert werden, um ihrer Steuerungs- und Kontrollverantwortung nachkommen zu können. Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass dies im vorliegenden Fall nicht in ausreichendem Maße gewährleistet war.“

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling, erklärt: „Die Trägerversammlung erwartet bei allen Maßnahmen des Jobcenters Transparenz, Wirtschaftlichkeit und eine frühzeitige Information der zuständigen Gremien. Die vorliegenden Erkenntnisse haben das Vertrauen der Träger in die Geschäftsführung nachhaltig erschüttert. Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung erforderlich, Thorsten Spinn als Geschäftsführer abzuberufen.“

Bis zu einer endgültigen Nachbesetzung übernimmt die stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Bremen, Wiebke Müller, mit sofortiger Wirkung kommissarisch die Geschäftsführung des Jobcenters Bremen.

Die Trägerversammlung wird die vorliegenden Erkenntnisse nun vertieft auswerten und über weitere organisatorische, personelle und gegebenenfalls haushaltsrechtliche Konsequenzen beraten. Darüber hinaus wird geprüft, ob und in welchem Umfang weitere Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen erforderlich sind. Die Träger erwarten, dass sämtliche offenen Fragen zu den Entscheidungsabläufen, den Kostenentwicklungen und den Informationswegen vollständig aufgearbeitet werden.

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