Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichten Beschäftigten.

Mehr gewinnen durch Qualifizierung – wir helfen Ihnen dabei.

Digitalisierung und demographischer Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und machen zunehmend Qualifizierung bei Beschäftigten erforderlich.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.

Fördermöglichkeiten

Wer kann gefördert werden?

Beschäftigte mit und ohne Berufsabschluss, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden.

Welche Qualifizierung kann gefördert werden?

Berufsabschlüsse (extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen), sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern die mehr als 120 Zeitstunden umfassen.

Diese Bildungsträger müssen AZAV zertifiziert, d.h. für den Bildungsgutschein zugelassen sein. Zugelassene Qualifizierungen finden Sie u.a. auf www.kursnet.arbeitsagentur.de

Was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a.:

Weiterbildungen, die sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften ergeben (z.B. Notfallsanitäter) oder die durch das Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG, z.B. Techniker, Meister) abgedeckt werden.

Welche Kosten können übernommen werden?

Es können für die Qualiizierung anfallende Lehrgangskosten, sowie für den prozentualen Ausfall des Mitarbeiters im Unternehmen Lohnkosten übernommen werden.

Lehrgangskosten - Die Übernahme der anteiligen oder vollen Lehrgangskosten beinhaltet die durch die Schulung anfallenden Kosten inklusive der Prüfungsgebühren.

Lohnkosten - Der Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihr Arbeitnehmer (m/w/d) wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine oder nur teilweise Arbeitsleistung erbringen kann.

Bis zu 15% höhere Zuschüsse für jede Betriebsgröße

  • Plus 5% bei Qualiizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
  • Plus 10% bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb
  • Plus 15% bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

 

Sonstige Kosten: Zusätzlich entstehende Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.

Chancen nutzen

Denken Sie schon heute an Ihre Aufträge von morgen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Qualifizierung.

Machen Sie mehr aus Ihrem Unternehmen!

Unser Beratungs- und Förderangebot

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die individuellen Weiterbildungsoptionen Ihres Unternehmens zu nutzen und informieren Sie in einem persönlichen Gespräch über die attraktiven Fördermöglichkeiten.

Um sich ein besseres Bild über diese komplexe Förderleistung machen zu können, lohnt sich der filmische Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Qualifizierungschancengesetz: Wandel der Arbeitswelt