Der Arbeitsmarkt im Kreis Euskirchen Ende Februar 2025

Insgesamt waren 6.518 Menschen arbeitslos, das waren 7 oder 0,1 Prozent mehr als im Januar 2025. Der Bestand der Arbeitslosen lag mit einem Plus von 138 oder 2,2 Prozent deutlich über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert und liegt damit aktuell weiter bei 6,0 Prozent.

28.02.2025 | Presseinfo Nr. 16

Der Arbeitsmarkt im Kreis Euskirchen 

Ende Februar 2025

             Arbeitslosenzahlen nur minimal gestiegen

             Ende Februar waren 6.518 Menschen aus den Kreis Euskirchen arbeitslos. Das sind 7 oder 0,1 Prozent mehr als im Januar 2025

             Die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen blieb unverändert und liegt damit weiter bei 6,0 Prozent 

             1.160 Zugänge in Arbeitslosigkeit

Zum Vormonat 2 oder 0,2 Prozent weniger Zugänge in Arbeitslosigkeit.     

478 Zugänge erfolgten aus Erwerbstätigkeit (-94 oder -16,4 Prozent zum Vormonat)

             1.153 Menschen beendeten ihre Arbeitslosigkeit 

Plus 299 oder +35,0 Prozent im Vergleich zum Vormonat. 388 Menschen begannen eine Erwerbstätigkeit (+109 oder +39,1 Prozent zum Vormonat)

             Zahl der neu gemeldeten Stellen gestiegen

Der Agentur für Arbeit wurden im Februar 318 Arbeitsstellen aus dem Kreis Euskirchen gemeldet, das sind 106 oder 50,0 Prozent mehr Stellen als im Vormonat aber 7 oder 2,2 Prozent weniger als im Februar 2024.

 

   

Gesamtentwicklung

 

Insgesamt waren 6.518 Menschen arbeitslos, das waren 7 oder 0,1 Prozent mehr als im Januar 2025. Der Bestand der Arbeitslosen lag mit einem Plus von 138 oder 2,2 Prozent deutlich über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert und liegt damit aktuell weiter bei 6,0 Prozent.

 

„Ein leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit ist im Februar saisonüblich, insbesondere da sich in der Regel junge Menschen nach dem Ende ihrer zwei- oder dreieinhalbjährigen dualen Berufsausbildung in den ersten Monaten des Jahres übergangsweise arbeitslos melden“, so Ralf Holtkötter, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Brühl.  „Die Nichtübernahme nach Beendigung der dualen Ausbildung bedeutete für viele Jugendliche die Meldung bei der Arbeitsagentur, verbunden mit der Suche nach einem neuen Arbeitgeber. Die Arbeitslosigkeit von jungen, aktuell qualifizierten Fachkräften nach der Berufsausbildung ist üblich und in der Regel nicht von langer Dauer, jedoch sind viele Betriebe – trotz ihres Bedarfes an qualifizierten Fachkräften weiter zurückhaltend bei der Übernahme bzw. Einstellung junger Fachkräfte. Die Konjunkturentwicklung bleibt schwach und hinterlässt hier deutlich erkennbare Spuren. Umso erfreulicher, dass die Arbeitslosigkeit bei den jungen Menschen unter 25 Jahren mit einem Plus von 12 oder 2,0 Prozent nur leicht angestiegen ist.“

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist in diesem Monat minimal gesunken.  „Der Rückgang von 9 oder 0,4 Prozent ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Trotz eines wachsenden Bedarfes an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt finden Langzeitarbeitslose Menschen nur schwer Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Insgesamt sind mit 2.348 Langzeitarbeitslosen deutlich zu viele Menschen länger als ein Jahr arbeitslos“, so Holtkötter. Gerade den langzeitarbeitslosen Menschen fehlten oft wichtige Schlüsselqualifikationen, um konkurrenzfähig zu sein. Ein Großteil aller Langzeitarbeitslosen habe keinen Berufsabschluss. „Die Nachfrage nach Hilfskräften ist grundsätzlich rückläufig, Fachkräfte werden hingegen in fast allen Branchen händeringend gesucht. Wir stehen vor einem gespaltenen Arbeitsmarkt. Deshalb ist es weiterhin wichtig, in Ausbildung und in die Qualifizierung auch bereits beschäftigter Menschen zu investieren.“

 

Unterbeschäftigung

Neben den Blick auf ‚klassische Größen‘ des Arbeitsmarktes lohnt es sich auch die ‚Unterbeschäftigung‘ in die Bewertung der Daten einzubeziehen. Die statistische Größe der ‚Unterbeschäftigung‘ geht über den bloßen Status der gesetzlichen Arbeitslosendefinition hinaus. Sie bildet auch die Personen ab, die ohne bestimmte Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter wahrscheinlich arbeitslos sein würden. Insgesamt konnten 7.652 Menschen aus dem Kreis Euskirchen im Februar keiner regulären Beschäftigung nachgehen (so genannte Unterbeschäftigung*). Damit lag die Zahl der Menschen ohne Beschäftigung im Februar unter dem Wert des Vormonats (7.664) aber 206 oder 2,8 Prozent über dem des Vorjahresmonats. Der Entlastungseffekt durch arbeitsmarktpolitische Aktivitäten ist weiterhin beachtlich. Ohne die Entlastung hätte die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen im Januar bei 7,0 gelegen statt bei 6,0 Prozent. *) Der Begriff der Unterbeschäftigung erweitert den Begriff der Arbeitslosigkeit und bildet das Defizit an regulärer Beschäftigung umfassender ab. Zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen zählt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Unterbeschäftigung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen  (z.B. Berufliche Weiterbildung, Arbeitsgelegenheiten oder in Aktivierungs- und berufliche Eingliederung) sowie Personen in bestimmten rechtlichen Sonderstatus (z.B. Vorruhestandsähnliche Regelungen, Arbeitsunfähigkeit). Würden diese Personen nicht an der jeweiligen Maßnahme teilnehmen oder unter den jeweiligen Sonderstatus fallen, läge die Arbeitslosigkeit entsprechend höher.

 

Konjunkturelle Kurzarbeit

Für den Januar 2025 (Daten für Februar liegen noch nicht vor) legte die Statistik nun die endgültigen Daten zu den Anzeigen und betroffenen Personen vor. Danach zeigten im Januar sieben Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen Kurzarbeit an. Im Januar 2024 waren es ebenfalls sieben (für 95 darin aufgeführte Personen). In den Anzeigen wurden der Arbeitsagentur für Januar 2025 insgesamt 47 Personen genannt.

*Die Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Betriebssitz) erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Für Saison-Kurzarbeit gibt es keine Anzeigepflicht mehr. Anzeigen sind nur noch für konjunkturelle Kurzarbeit (§ 96 SGB III) sowie für Transferkurzarbeit (§ 111 SGB III) abzugeben.

Nach Bewilligung der Anzeige durch die Agentur für Arbeit kann der Betrieb für jeden Kalendermonat, in dem Kurzarbeit stattfand, einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen; dies hat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu erfolgen. Die für die Zahlung notwendigen Angaben werden in einer Abrechnungsliste vermerkt, die durch die Agentur für Arbeit anschließend dahingehend geprüft wird, ob ein Leistungsanspruch besteht, bewilligt und ausgezahlt werden kann 

Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen

In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) wurden im Vergleich zum Vormonat insgesamt 44 oder 1,8 Prozent mehr Arbeitslose aus dem Kreis Euskirchen gezählt. Insgesamt betreut die Brühler Arbeitsagentur damit aktuell 2.489 Kunden aus dem Kreis Euskirchen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 176 oder 7,6 Prozent mehr Arbeitslose verzeichnet. 

Die Zahl der vom Jobcenter EU-aktiv (gemeinsame Einrichtung des Kreises Euskirchen und der Arbeitsagentur) betreuten Arbeitslosen in der Grundsicherung (SGB II) ist im Februar um 37 oder 0,9 Prozent gesunken. Aktuell sind 4.029 Frauen und Männer beim Jobcenter EU-aktiv arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 38 oder 0,9 Prozent gesunken.

 

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen blieb unverändert und beträgt damit aktuell 6,0 Prozent. Im Februar 2024 betrug die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen ebenfalls 6,0 Prozent. 

 

Arbeitslosmeldungen und Arbeitsaufnahmen 

Im Februar meldeten sich 1.160 Männer und Frauen arbeitslos, 2 oder 0,2 Prozent weniger als im Vormonat und 2 oder 0,2 Prozent weniger als im gleichen Monat des Vorjahres. Die Zahl der Personen, die sich unmittelbar nach Verlust ihres Arbeitsplatzes arbeitslos meldeten, betrug im aktuellen Monat 478 das sind 94 oder 16,4 Prozent weniger als im Vormonat (zum Vorjahr: +28 oder +6,2 Prozent). Bis zum Zähltag im Februar meldeten sich insgesamt 278 Personen nach einer Ausbildung oder sonstigen Maßnahme arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat wurden hier 96 oder 52,7 Prozent mehr gezählt (zum Vorjahr: -13 oder -4,5 Prozent).

Den im Februar arbeitslos gewordenen Menschen standen im gleichen Zeitraum 1.153 Männer und Frauen gegenüber, die ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten, 299 oder 35,0 Prozent mehr als im letzten Monat und 98 oder 9,3 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. 388 Personen und damit 109 oder 39,1 Prozent mehr als im letzten Monat (+68 oder +21,3 Prozent zum Vorjahresmonat) nahmen eine abhängige Beschäftigung auf. Insgesamt 228 Menschen (+61 oder +36,5 Prozent zum Vormonat; -29 oder -11,3 Prozent zum Vorjahresmonat) begannen eine Ausbildung oder sonstige Maßnahme. 

Stellenangebote 

Arbeitgeber meldeten im Februar 318 neue Arbeitsstellen, das waren 106 oder 50,0 Prozent mehr als im letzten Monat und 7 oder 2,2 Prozent weniger als vor einem Jahr. Derzeit hat die Agentur für Arbeit Brühl 1.519 Arbeitsstellen aus dem Kreis Euskirchen im Bestand, gegenüber dem letzten Monat ist dies ein Plus von 29 oder 1,9 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 325 Stellen weniger (-17,6 Prozent). 

Aktive Arbeitsmarktpolitik

437 Menschen bereiteten sich durch die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vor, -17 oder -3,7 Prozent zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren dies +69 oder +18,8 Prozent. 95 Menschen nahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil (keine Veränderung zum Vormonat, -79 oder -45,4 Prozent zum Vorjahresmonat), 123 Menschen wurden in ihrer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert (-8 oder -6,1 Prozent gegenüber Vormonat und -5 oder -3,9 Prozent zum Vorjahresmonat).