Der Arbeitsmarkt im Kreis Euskirchen Ende März 2025

Im Kreis Euskirchen ist zum Start des Frühjahrs die Zahl der Arbeitslosen nur leicht gesunken. Im März waren 6.491 Menschen arbeitslos gemeldet. Das waren 27 Arbeitslose oder 0,4 Prozent weniger als im Vormonat aber 344 oder 5,6 Prozent mehr als im letzten Jahr. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert und liegt weiter bei 6,0 Prozent. Die Arbeitslosigkeit ging bei jungen Menschen unter 25 Jahren und den Älteren leicht zurück. 

28.03.2025 | Presseinfo Nr. 20

Der Arbeitsmarkt im Kreis Euskirchen 

Ende März 2025

             Arbeitslosenzahlen leicht gesunken

             Ende März waren 6.491 Menschen aus den Kreis Euskirchen arbeitslos. Das sind 27 oder 0,4 Prozent weniger als im Februar 2025

             Die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen blieb unverändert und liegt damit aktuell weiter bei 6,0 Prozent 

             1.051 Zugänge in Arbeitslosigkeit

Zum Vormonat 109 oder 9,4 Prozent weniger Zugänge in Arbeitslosigkeit.     

412 Zugänge erfolgten aus Erwerbstätigkeit (-66 oder -13,8 Prozent zum Vormonat)

             1.070 Menschen beendeten ihre Arbeitslosigkeit 

Minus 83 oder -7,2 Prozent im Vergleich zum Vormonat. 349 Menschen begannen eine Erwerbstätigkeit (-39 oder -10,1 Prozent zum Vormonat)

             Zahl der neu gemeldeten Stellen gesunken

Der Agentur für Arbeit wurden im März 295 Arbeitsstellen aus dem Kreis Euskirchen gemeldet, das sind 23 oder 7,2 Prozent weniger Stellen als im Vormonat aber 52 oder 21,4 Prozent mehr als im März 2024.

 

   

Gesamtentwicklung

 

Im Kreis Euskirchen ist zum Start des Frühjahrs die Zahl der Arbeitslosen nur leicht gesunken. Im März waren 6.491 Menschen arbeitslos gemeldet. Das waren 27 Arbeitslose oder 0,4 Prozent weniger als im Vormonat aber 344 oder 5,6 Prozent mehr als im letzten Jahr. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert und liegt weiter bei 6,0 Prozent. Die Arbeitslosigkeit ging bei jungen Menschen unter 25 Jahren und den Älteren leicht zurück. 

„Im März ist die Arbeitslosigkeit nur minimal gesunken“, so Ralf Holtkötter, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit. „Dass die Frühjahrsbelebung eher noch auf sich warten lässt, ist auf das schwierigere konjunkturelle Umfeld des Arbeitsmarktes zurückzuführen. Erfreulich ist aber der leichte Rückgang, den es bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter 25 Jahren und den Älteren über 50 Jahren gab. Mit Blick auf den Ausbildungsmarkt, an dem heute die Halbjahresbilanz gezogen wurde, hob der Arbeitsmarktexperte hervor: „Ausbildung lohnt sich, das bestätigt sich hier. Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind für Unternehmen und Betriebe attraktiv. Wer eine Ausbildung hat, hat nach wie vor gute Chancen am Arbeitsmarkt. Für arbeitslose Menschen ohne aktuelle Ausbildung ist es jedoch schwer, zurück in Arbeit zu finden. Nicht selten schon deshalb, weil die passenden Angebote fehlen. Deshalb ist es wichtig, auf die Qualifizierung arbeitsloser Menschen zu setzen. Viele haben langjährige Berufserfahrung, doch ohne weitere Qualifikation werden ihre Möglichkeiten geringer, sich in einer von Modernisierung geprägten Wirtschaft nachhaltig zu behaupten.“ 

Auf der anderen Seite stünden laut des Experten Unternehmen, die Aufträge ablehnen müssen und sich wirtschaftlich nicht weiterentwickeln können, weil qualifiziertes Personal fehle. „Wir haben aktuell 1.540 gemeldete Stellen aus dem Kreis Euskirchen im Bestand. Stellen, die wir bisher nicht mit einem passenden oder ausreichend qualifizierten Bewerbern besetzen konnten“, so Holtkötter. Hier sei auch Prävention ein Hebel. Arbeitgebende könnten sich die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördern lassen. Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung unterstütze hierbei mit Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Unterbeschäftigung

Neben den Blick auf ‚klassische Größen‘ des Arbeitsmarktes lohnt es sich auch die ‚Unterbeschäftigung‘ in die Bewertung der Daten einzubeziehen. Die statistische Größe der ‚Unterbeschäftigung‘ geht über den bloßen Status der gesetzlichen Arbeitslosendefinition hinaus. Sie bildet auch die Personen ab, die ohne bestimmte Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter wahrscheinlich arbeitslos sein würden. Insgesamt konnten 7.599 Menschen aus dem Kreis Euskirchen im März keiner regulären Beschäftigung nachgehen (so genannte Unterbeschäftigung*). Damit lag die Zahl der Menschen ohne Beschäftigung im März unter dem Wert des Vormonats (7.599) aber 294 oder 4,0 Prozent über dem des Vorjahresmonats. Der Entlastungseffekt durch arbeitsmarktpolitische Aktivitäten ist weiterhin beachtlich. Ohne die Entlastung hätte die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen im Februar bei 7,0 gelegen statt bei 6,0 Prozent. *) Der Begriff der Unterbeschäftigung erweitert den Begriff der Arbeitslosigkeit und bildet das Defizit an regulärer Beschäftigung umfassender ab. Zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen zählt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Unterbeschäftigung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen  (z.B. Berufliche Weiterbildung, Arbeitsgelegenheiten oder in Aktivierungs- und berufliche Eingliederung) sowie Personen in bestimmten rechtlichen Sonderstatus (z.B. Vorruhestandsähnliche Regelungen, Arbeitsunfähigkeit). Würden diese Personen nicht an der jeweiligen Maßnahme teilnehmen oder unter den jeweiligen Sonderstatus fallen, läge die Arbeitslosigkeit entsprechend höher.

 

Konjunkturelle Kurzarbeit

Für den Februar 2025 (Daten für März liegen noch nicht vor) legte die Statistik nun die endgültigen Daten zu den Anzeigen und betroffenen Personen vor. Danach zeigten im Februar 5 Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen Kurzarbeit an. Im Februar 2024 waren es auch 14 (für 63 darin aufgeführte Personen). In den Anzeigen wurden der Arbeitsagentur für Februar 2025 insgesamt 16 Personen genannt.

*Die Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Betriebssitz) erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Für Saison-Kurzarbeit gibt es keine Anzeigepflicht mehr. Anzeigen sind nur noch für konjunkturelle Kurzarbeit (§ 96 SGB III) sowie für Transferkurzarbeit (§ 111 SGB III) abzugeben.

Nach Bewilligung der Anzeige durch die Agentur für Arbeit kann der Betrieb für jeden Kalendermonat, in dem Kurzarbeit stattfand, einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen; dies hat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu erfolgen. Die für die Zahlung notwendigen Angaben werden in einer Abrechnungsliste vermerkt, die durch die Agentur für Arbeit anschließend dahingehend geprüft wird, ob ein Leistungsanspruch besteht, bewilligt und ausgezahlt werden kann 

Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen

In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) wurden im Vergleich zum Vormonat insgesamt 20 oder 0,8 Prozent weniger Arbeitslose aus dem Kreis Euskirchen gezählt. Insgesamt betreut die Brühler Arbeitsagentur damit aktuell 2.469 Kunden aus dem Kreis Euskirchen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 260 oder 11,8 Prozent mehr Arbeitslose verzeichnet. 

Die Zahl der vom Jobcenter EU-aktiv (gemeinsame Einrichtung des Kreises Euskirchen und der Arbeitsagentur) betreuten Arbeitslosen in der Grundsicherung (SGB II) ist im März um 7 oder 0,2 Prozent gesunken. Aktuell sind 4.022 Frauen und Männer beim Jobcenter EU-aktiv arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 84 oder 2,1 Prozent gestiegen.

 

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen blieb unverändert und beträgt damit weiter 6,0 Prozent. Im März 2024 betrug die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen 5,8 Prozent. 

 

Arbeitslosmeldungen und Arbeitsaufnahmen 

Im März meldeten sich 1.051 Männer und Frauen arbeitslos, 109 oder 9,4 Prozent weniger als im Vormonat und 120 oder 12,9 Prozent mehr als im gleichen Monat des Vorjahres. Die Zahl der Personen, die sich unmittelbar nach Verlust ihres Arbeitsplatzes arbeitslos meldeten, betrug im aktuellen Monat 412 das sind 66 oder 13,8 Prozent weniger als im Vormonat (zum Vorjahr: +65 oder +18,7 Prozent). Bis zum Zähltag im März meldeten sich insgesamt 217 Personen nach einer Ausbildung oder sonstigen Maßnahme arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat wurden hier 61 oder 21,9 Prozent weniger gezählt (zum Vorjahr: +18 oder +9,0 Prozent).

Den im März arbeitslos gewordenen Menschen standen im gleichen Zeitraum 1.070 Männer und Frauen gegenüber, die ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten, 83 oder 7,2 Prozent weniger als im letzten Monat und 107 oder 9,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. 349 Personen und damit 39 oder 10,1 Prozent weniger als im letzten Monat (-16 oder -4,4 Prozent zum Vorjahresmonat) nahmen eine abhängige Beschäftigung auf. Insgesamt 209 Menschen (-19 oder -8,3 Prozent zum Vormonat; -64 oder -23,4 Prozent zum Vorjahresmonat) begannen eine Ausbildung oder sonstige Maßnahme. 

Stellenangebote 

Arbeitgeber meldeten im März 295 neue Arbeitsstellen, das waren 23 oder 7,2 Prozent weniger als im letzten Monat und 52 oder 21,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Derzeit hat die Agentur für Arbeit Brühl 1.540 Arbeitsstellen aus dem Kreis Euskirchen im Bestand, gegenüber dem letzten Monat ist dies ein Plus von 21 oder 1,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 251 Stellen weniger (-14,0 Prozent). 

Aktive Arbeitsmarktpolitik

435 Menschen bereiteten sich durch die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vor, +8 oder +1,9 Prozent zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren dies +71 oder +19,5 Prozent. 85 Menschen nahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil (-10 oder -10,5 Prozent zum Vormonat, -76 oder -47,2 Prozent zum Vorjahresmonat), 124 Menschen wurden in ihrer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert (-1 oder -0,8 Prozent gegenüber Vormonat und +2 oder +1,6 Prozent zum Vorjahresmonat).