Qualifizierungschancengesetz für Arbeitnehmer

Interessieren Sie sich für eine berufliche Weiterbildung während Ihrer Beschäftigung bei voller Weiterzahlung des Gehalts?

Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.

Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss

Sie sind ohne Berufsabschluss sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Oder haben Sie einen Berufsabschluss, arbeiten aber schon insgesamt mehr als vier Jahre in einer anderen Tätigkeit?

Erwerben Sie bei voller Weiterzahlung Ihres Gehalts einen neuen zukunftsfähigen Berufsabschluss (auch Vorbereitung Externenprüfung) oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ) - extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern bei Ihrem Arbeitgeber (nur Berufsabschlüsse).

Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber die Gehaltskosten bis zu 100%.

Arbeitnehmer mit Berufsabschluss

Haben Sie bereits einen Berufsabschluss und möchten Sie Ihre Kenntnisse erweitern oder an neue Anforderungen anpassen?

Dann bilden Sie sich extern bei einem zugelassenen Bildungsträger weiter in einem Umfang von mehr als 120 Zeitstunden.

Auch hier können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% der Weiterbildungskosten übernommen werden und Ihrem Arbeitgeber bis zu 75% der Gehaltskosten erstattet werden.

Legen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber Ihr Qualifizierungsziel fest und suchen Sie sich einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Zugelassene Bildungsträger finden Sie auch in KURSNET (https://www.arbeitsagentur.de/kursnet).

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Aufstiegsfortbildungen vom Aufstiegs-BAföG (http://www.aufstiegs-bafoeg.de/) abgedeckt werden.

Ihre Vorteile bei einer Qualifizierung über die Agentur für Arbeit:

  • Während der Qualifizierung können zusätzlich anfallende Kosten wie Fahrkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
  • Die Teilnehmer (m/w/d) erhalten bei Bestehen der verpflichtend vor der Kammer abzulegende Zwischen- und Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1000 bzw. 1500 Euro.

Chancen nutzen

Gestalten Sie heute schon Ihre berufliche Karriere für den Arbeitsmarkt von Morgen.

Jetzt ist die richtige Zeit für Ihre Weiterbildung!

Unser Beratungs- und Förderangebot

Gerne unterstützen wir Sie dabei herauszufinden, welches Qualifizierungsangebot zu Ihnen passt und auf dem Arbeitsmarkt Zukunft hat.

Informieren Sie sich in einem persönlichen Gespräch über die attraktiven Fördermöglichkeiten.

Um sich ein besseres Bild über diese komplexe Förderleistung machen zu können, lohnt sich der filmische Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Qualifizierungschancengesetz: Wandel der Arbeitswelt (https://www.youtube.com/watch?v=UgKe-AXqv2o)