Wer fragt gewinnt!

Ein persönlicher Beratungstermin ist die richtige Entscheidung, um Interessen und Neigungen zu klären und sich Klarheit über die Rahmenbedingungen eines Studiums und die Bewerbungschancen zu verschaffen.

Tipp:Jetzt unter Chemnitz.Berufsberatung@arbeitsagentur.de einen Beratungstermin in der Studien- und Berufsberatung der Agentur für Arbeit Chemnitz vereinbaren.

Suchdatenbanken zu Studienangeboten bieten eine konkrete Auflistung der Studienorte für ein gesuchtes Fach:

hochschulkompass.de 

studienwahl.de

BERUFENET - Studiengangsuche

Informationsveranstaltungen der Hochschuleinrichtungen helfen bei der Wahl der passenden Einrichtung. Eine Übersicht der Studienberatungen der Hochschulen und Studienakademien findet ihr in der Gesamtliste der deutschen Hochschuleinrichtungen.

Mit dem Abitur stehen alle Wege offen. Oft fällt die Entscheidung für Studium oder Ausbildung nicht leicht.

Hier sind einige Entscheidungshilfen:

  • Was passt zu mir? Orientieren könnt ihr euch zum Beispiel bei Studienwahl.de
  • Argumente für eine Ausbildung, ein Studium und ein duales Studium findet ihr zum Beispiel bei Abi.de

Neben dem Präsenzstudium an einer Hochschule/Universität gibt es auch noch das Fernstudium.

Eine Zusammenstellung aller wichtigen Fakten zum Thema Fernstudium gibt es unter https://www.studieren-in-deutschland.org/fernstudium/.

Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaft (Fachhochschule) und duales Studium unterscheiden sich stark voneinander im Anteil von Theorie bzw. beim Praxisbezug in der Wissensvermittlung, in der Studienorganisation und in der Zahl der Studierenden im jeweiligen Fach.

Am spürbarsten ist der Unterschied in der Ausrichtung auf Theorie oder Praxis. An Forschung Interessierte fühlen sich an der Universität gut aufgehoben, Studierende mit dem Wunsch nach praxisrelevanter Wissensvermittlung bevorzugen die Hochschulen für angewandte Wissenschaft (mit mindestens ½ Jahr Praxiseinsatz im Studium) oder die noch engere Verknüpfung mit der praktischen Umsetzung innerhalb eines dualen Studiums.

Weitere Infos dazu im Abi-Portal unter der Suche „Duales Studium“.

Im Gegensatz zum traditionellen Studium gibt es beim dualen Studium neben der Studieneinrichtung (Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Berufsakademie) weitere Partner.

Zum dualen Studium zählen:

  • Duales Studium - ÖFFENTLICHER DIENST:

Praxispartner ist hier eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Das Studium findet im Angestellten- oder Beamtenverhältnis an einer Verwaltungshochschule statt und beinhaltet Praxisphasen in der jeweiligen Behörde.

  • Duales Studium - PRAXISINTEGRIERT:

Das Studium an Berufsakademien dauert in der Regel drei Jahre und ist mit einem Wechsel von Theoriephasen an der Studienakademie und Praxisphasen im Betrieb verbunden. Voraussetzung für das Studium ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen. In einigen Bundesländern läuft das praxisintegrierte Studium mit der Bezeichnung Duale Hochschule unter dem Dach von Fachhochschulen. Vereinzelt gibt es diese Studienform auch an Universitäten.

  • Duales Studium - AUSBILDUNGSINTEGRIERT:

In diesen Studiengängen werden zwei Abschlüsse erworben: ein Studienabschluss und ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Weg dahin ist sehr anspruchsvoll, da beide – Studium und Ausbildung – verkürzt absolviert werden, und umfasst verschiedene Orte (Universität/Hochschule für angwandte Wissenschaften/Berufsakademie, Unternehmen, gegebenenfalls Berufsschule und Bildungsträger). Voraussetzung für das Studium ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Unternehmen.

Rankings ermöglichen einen Einblick in die Bewertung von Hochschulen unter verschiedenen Aspekten. Dies kann auch für Studienanfänger eine Entscheidungshilfe sein. Rankings sind in Deutschland selten, die meisten Vergleiche beziehen sich auf die international Hochschullandschaft. 

Das vom Centrum für Hochschulentwicklung CHE und der Wochenzeitung DIE ZEIT herausgegebene Ranking deutscher Hochschulen ist das umfangreichste im Bundesgebiet. Es bietet einen Überblick zur Bewertung einzelner Studiengänge und Hochschulen unter verschiedenen Aspekten (Studienqualität aus der Sicht Studierender und aus der Sicht von Professoren, Reputation hinsichtlich der Forschung, Ausstattung der Hochschule, Betreuungsrelation …). Hervorzuheben ist die griffige Darstellung von Studieninhalten zu den am häufigsten studierten Fächern.

Warnung:Aber Achtung – Rankings können nicht immer verlässlich und objektiv die Qualität von Forschung und Lehre messen und schon gar nicht den späteren beruflichen Erfolg prognostizieren.

Bewerbung um einen Studienplatz an einer Hochschule

Hier gelten meist Ausschlussfristen für eine Bewerbung. Häufig ist die Bewerbung um einen Studienplatz bis zum 15.07. möglich. Jedoch sind bei Auswahlverfahren oder Eignungsprüfungen und für sogenannte „Altbewerber“ (Hochschulzugangsberechtigung nicht im laufenden Jahr erworben) teilweise vorgezogenen Fristen festgelegt.

Überblick Bewerbung Studienplatz

Bewerbungen für die Fächer Medizin, Tier- und Zahnmedizin sowie Pharmazie sind bundesweit an das Bewerbungsportal Hochschulstart (Stiftung für Hochschulzulassung) zu richten. 

Außerdem führt Hochschulstart im Auftrag verschiedener Hochschulen auch eine Auswahl in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen durch. Informationen dazu findest Du bei den jeweiligen Hochschulen oder unter auf Hochschulstart

Bewerbung um ein duales Studium

Hier richtet sich die Bewerbung in der Regel an den Praxispartner. Über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist die Vermittlung von Unternehmenspartnern für das duale Studium und eine finanzielle Unterstützung bei den Bewerbungs- und Fahrtkosten (im Zusammenhang mit Bewerbungen für ein sozialversicherungspflichtiges Studium) möglich.

Hast du noch Fragen? Nimm einfach Kontakt zu uns auf unter Chemnitz.Berufsberatung@arbeitsagentur.de.

Bewerbung um einen Studienplatz an einer traditionellen Hochschule

ZULASSUNGSFREI
Es gibt Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung, dann bekommt jede*r Bewerber*in mit dem bestandenen Zeugnis (oder einer vergleichbaren Hochschulzugangsberechtigung) einen Studienplatz.

ZULASSUNGSBESCHRÄNKT (NC)
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen werden verschiedene Kriterien zur Auswahl herangezogen. Meist spielt die Durchschnittsnote auf dem Abschlusszeugnis dabei eine wichtige Rolle. NC bedeutet Numerus clausus ("geschlossene Anzahl"). Es handelt sich dabei um eine Zulassungsbeschränkung eines Studiengangs, in dem dann ein Auswahlverfahren durchgeführt wird. Landläufig wird mit NC aber auch die Auswahlgrenze (in Form einer Note, einer Punktzahl oder von Wartesemestern) bezeichnet, bis zu der der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wurde. Der NC oder - richtiger - die Auswahlgrenze ist also kein fester Wert, sondern kann jeweils erst nach Eingang aller Bewerbungen ermittelt werden. Die Auswahlgrenze eines vorhergehenden Bewerbungszeitraums kann somit nur als Richtwert dienen.

Diese Grenzwerte erfahren Sie in der Regel auf den Internetseiten der Hochschulen oder auf www.nc-werte.info

EIGNUNGSTESTS DER HOCHSCHULEN
Diese werden im Zusammenhang mit der Bewerbung durchgeführt und sollen die persönliche Eignung der Bewerber im Hinblick auf die speziellen Studienanforderungen klären. Sie kommen häufig bei künstlerischen, fremdsprachlichen und sportlichen Studienrichtungen zur Anwendung.

Bewerbung um einen dualen Studienplatz

Hier entscheidet in der Regel das Praxispartner-Unternehmen. Oft sind der Gesamteindruck von Bewerber/in und Bewerbungsunterlagen sowie das Abschneiden bei eventuell stattfindenden Auswahltests und -gesprächen wichtiger als der Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis.

Im Hinblick auf die Studienbewerbung ist im Falle einer länger­fristigen Ortsabwesenheit Vorsorge zu treffen! So empfiehlt es sich zum Beispiel vor einem Auslandsaufenthalt, eine Vertrauensperson mit einer Vollmacht in Fragen der Studienbewerbung und Immatrikulation auszustatten. Diese Vollmacht sollte als Original an die betreffende Hochschule geschickt werden – also müssen oft mehrere Exemplare angefertigt werden.

Folgende Punkte sollte die Vollmacht enthalten:

  • Vollmachtgeber: Name, Vorname und Anschrift
  • Vollmachtnehmer: Name, Vorname und Anschrift
  • inhaltlicher Bezug der Vollmacht (Bewerbung, Immatrikulation)
  • Datum, Ort und Unterschriften des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers

Für Bewerbungen für ein traditionellen Hochschulstudium werden keine Bewerbungskosten erstattet. Für Bewerbungen um ein duales Studium können Bewerbungs- und Reisekosten übernommen werden.

Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Es handelt sich um eine Bewerbung bei Unternehmenspartnern, welche während der Studienzeit eine sozialversicherungspflichtige Vergütung an die Studierenden zahlen. Dies ist beispielsweise im Zusammenhang mit einem Studium an der Berufsakademie Sachsen oder beim ausbildungsintegrierten Studium (Studium mit Berufsausbildungsabschluss) an sächsischen Hochschulen der Fall.

Die Antragstellung in der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgte vor dem Entstehen der Kosten. Diese ist persönlich, schriftlich oder auch telefonisch möglich. Am besten rechtzeitig ein Beratungsgespräch vereinbaren!

Hochschulstudium

  • BAföG

Für die Studienzeit kann BAföG beantragt werden. Es handelt sich um einen zinsfreien Kredit, welcher nach dem Studium zur Hälfte zurückgezahlt werden muss.

Weitere Informationen erhaltet ihr auf der Infoseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und online ist eine unverbindliche Proberechnung zum BAföG verfügbar.

  • Stipendien

Es besteht die Möglichkeit, ein Stipendium zu beantragen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert beispielsweise über Stipendienmöglichkeiten unter "Stipendien finden - DAAD".

Motivierte Berufstätige, die sich mit einem Hochschulstudium beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten, finden hier weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium.

  • Begabtenförderung

Stipendien können auch bei Begabtenförderungswerke beantragt werden. Weitere Informationen sind über das Webportal zur Begabtenförderung abrufbar.

 

Duales Studium

In der Regel wird während einer dualen Studienzeit eine Vergütung vom jeweiligen Praxispartner gezahlt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Überblicksinformationen zur Studienfinanzierung findet man auf dem Portal der Agentur für Arbeit und auf dem Portal Studienwahl sowie beim Deutschen Studentenwerk.

Studierende wohnen am Studienort in Wohngemeinschaften, bei den Eltern, in einer gemeinsamen Wohnung mit einem Partner beziehungsweise allein oder im Studentenwohnheim. In vielen Studienorten ist bezahlbarer Wohnraum stark nachgefragt und die Wohnungssuche beansprucht Zeit und Aufwand. Erster Ansprechpartner für das Wohnen Studierender ist das Deutsche Studentenwerk.

Es gibt zahlreiche und ganz verschiedene Optionen, um eine Zwischenzeit zu überbrücken und dabei neue Erfahrungen zu sammeln.

Einige Beispiele:

  • Freiwilliges Jahr in Deutschland (Sozialbereich, Ökologie, Kultur, Sport, Politik, Pädagogik, Denkmalpflege)
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Freiwilligendienste im Ausland (in Europa oder weltweit; Au pair, Work & Travel)

Zwischenzeit überbrücken