BAföG: Was gefördert wird und wann du es bekommst

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Was ist BAföG?

BAföG ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Mit der Förderung soll gewährleistet werden, dass du dein Wunschstudium oder deine Wunschausbildung absolvieren kannst, auch wenn deine Eltern dich nicht oder nicht vollständig finanziell unterstützen können.

Die eine Hälfte der BAföG-Förderung wird als Zuschuss geleistet, die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Diese Aufteilung ist die sogenannte Regelförderung. In bestimmten Fällen kann das BAföG aber auch ganz als Zuschuss oder ganz als Darlehen ohne Rückzahlung gewährt werden.

Tipp:Gut zu wissen: Ob und in welcher Höhe du BAföG bekommst, kann verbindlich nur das zuständige Amt für Ausbildungsförderung nach Prüfung deiner persönlichen Voraussetzungen feststellen.

In diesem Podcast bekommst du Einblicke in die Finanzierung von einem Studium und die verschiedenen Möglichkeiten wie BAföG, Nebenjobs, Stipendien und Studiendarlehen. Dazu geben Psychologiestudent Felix und Matthias Nowak vom Studierendenwerk Würzburg praktische Tipps.

Jingle: Der Studienwahl-Podcast – Wissenswertes für deinen Weg ins Studium

studienwahl.de: Hallo und herzlich willkommen zum Studienwahl-Podcast. Ein Studium eröffnet viele Möglichkeiten: mehr Freiheit, neue Erfahrungen und interessante Perspektiven. Doch eine wichtige Frage taucht dabei fast immer auf: Wie funktioniert das eigentlich mit der Studienfinanzierung? Ich bin Nina und in dieser Folge dreht sich alles ums liebe Geld. Wie lässt sich Studium und Job gut miteinander vereinbaren? Darüber spreche ich mit Felix, der Psychologie studiert, BAföG erhält und nebenbei jobbt. Außerdem zu Gast: Matthias Nowak vom Studierendenwerk Würzburg. Er gibt einen Überblick über die verschiedenen Wege der Studienfinanzierung. Hallo Felix, hallo Herr Nowak, schön, dass Sie da sind. Wir wollen uns ja heute zum Thema Studienfinanzierung unterhalten. Herr Nowak, vielleicht mal ganz grundsätzlich: Welche Möglichkeiten gibt es denn überhaupt, ein Studium zu finanzieren? Können Sie uns da einen kurzen Überblick geben?

Matthias Nowak: Ja, wenn man mal die Eltern weglässt, die natürlich in der Regel, wenn sie das können, zur Finanzierung beitragen, bleibt eigene Arbeit. Also ein Nebenjob, was sehr viele Studierende machen. Man kann BAföG beantragen, was leider relativ wenig Studierende tun, auch weil sie häufig falsch informiert sind. Es gibt noch die Möglichkeit, Studiendarlehen in Anspruch zu nehmen. Das ist aber tatsächlich etwas, was man nur dann empfehlen kann, wenn es wirklich gar keine andere Finanzierungsmöglichkeit mehr gibt. Und last but not least: Stipendien. Auch hier gilt: Viele machen sich darüber überhaupt keine Gedanken, obwohl sie vielleicht sogar infrage kämen.

studienwahl.de: Sie meinten jetzt auch, viele sind gar nicht gut informiert zum Thema BAföG, vielleicht auch abgeschreckt von diesem doch, glaube ich, langwierigen Prozedere.

Matthias Nowak: Na ja, man muss, wie mal ein Vater geschrieben hat, doch einige bunte Blätter ausfüllen, bis man mal einen BAföG-Bescheid kriegt. Aber es gibt eine gerade veröffentlichte interessante Studie des Fraunhofer Instituts, die also mal geguckt haben, was sind so die Hauptgründe, einen BAföG-Antrag nicht zu stellen. Und das ist zum einen Mal: Sie halten sich für nicht berechtigt, überhaupt BAföG zu bekommen. Das ist eine tatsächliche Fehleinschätzung, denn über 60 Prozent der Studierenden, die glauben, sie könnten wegen zu hohen Elterneinkommens kein BAföG bekommen, haben tatsächlich einen Anspruch. Und ein zweiter Punkt, der sehr wichtig ist: Viele haben Angst vor Verschuldung durch das BAföG, wissen aber dann tatsächlich nicht, dass zum einen nur die Hälfte des BAföG zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte ist geschenkt. Und dass es eine Darlehensobergrenze gibt. Niemand muss mehr als 10.010 Euro tatsächlich zurückzahlen.

studienwahl.de: Ja, Sie haben es jetzt schon angedeutet. Wer kann denn dann eigentlich BAföG bekommen und was sollte man dabei beachten?

Matthias Nowak: Also grundsätzlich würde ich jedem empfehlen, mal sich im Internet ganz kurz etwas schlau zu machen über die Grundvoraussetzungen. Also in der Regel kann jeder, der ein erstes Studium oder der im Anschluss an ein Bachelorstudium ein Masterstudium absolviert, BAföG bekommen. Die Berechnung selber ist relativ kompliziert. Insofern würde ich hier tatsächlich jedem empfehlen, einmal den Antrag zu stellen, sich einmal die Mühe zu machen, denn so kann man am einfachsten rausfinden, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Und selbst wenn am Ende nur 150 oder 200 Euro monatlich rauskommen, das ist das doch auch ein Betrag, der helfen kann, ein Studium mitzufinanzieren. Und er ist zur Hälfte geschenkt und das vielleicht auch noch als eines der Ergebnisse dieser Untersuchung des Fraunhofer Instituts: Viele Studierende, der Großteil der Studierenden schätzt tatsächlich auch ihren eigenen BAföG-Anspruch viel zu niedrig ein. Das heißt, häufig kriegt man mehr, als man tatsächlich erwartet hat.

studienwahl.de: Danke für die Einordnung und für diese spannenden Erkenntnisse. Felix, Wie finanzierst du denn jetzt dein Studium?

Felix: Ich kriege, seitdem ich studiere, auch BAföG, und das war am Anfang ein bisschen weniger. Und auch diese 100 Euro, von denen so ein bisschen gesprochen wurde, die haben auch schon richtig viel geholfen. Dann bin ich aber umgezogen und zurzeit sieht es so aus, dass ich halt BAföG erhalte und auch tatsächlich relativ viel, also so, dass ich auch davon gut leben kann. Und ich habe on top halt auch noch diesen Minijob, den ich dazu haben kann, dass ich einfach so ein bisschen noch mal mehr Geld dazu kriege.

studienwahl.de: Was machst du da für einen Job?

Felix: Ich arbeite bei Aldi. Also ich räume die Regale ein und aus und da gefällt es mir momentan am besten.

studienwahl.de: Und was sind denn deine monatlichen Fixkosten?

Felix: Also ich wohne in Gießen und meine Miete beträgt so 350 Euro. Dann zahle ich ungefähr so 200 € fürs Essen pro Monat. Ich habe auch ein eigenes Auto, also ich habe so ungefähr 800 Euro Fixkosten und dann, wenn ich vielleicht mal irgendwie ins Kino oder so gehe, das kostet dann auch noch was. Aber das passt. Also ich kriege vom BAföG zurzeit um die 650 Euro plus meine 500 Euro von diesem Minijob. Das heißt, ich bin so bei 1.150 Euro. Also ich habe auf jeden Fall einen Überschuss und das hilft auch gerade in Monaten, wo ich irgendwie mal eine Durststrecke oder so habe.

studienwahl.de: Herr Nowak, was ist denn beim Thema Nebenjob wichtig, etwa in Bezug auf Arbeitszeit oder Verdienstgrenzen?

Matthias Nowak: Fürs BAföG ist eigentlich nur die Verdienstgrenze relevant. Da hat man jetzt bei der letzten Gesetzesänderung einen Automatismus ins Gesetz übernommen, der dafür sorgt, dass letztendlich ein Verdienst innerhalb der Minijobgrenzen im BAföG immer anrechnungsfrei bleibt. Das Schöne daran ist: Im Rahmen des BAföG spielt es keine Rolle, wie sich das Geld oder das Einkommen über die einzelnen Monate verteilt, sondern es wird immer für den sogenannten Bewilligungszeitraum, also den Zeitraum, für den ein BAföG-Bescheid Geltung hat, die Gesamtsumme genommen. Und solange die eben den Betrag, der sich aus dem Minijob ergibt, nicht übersteigt. Im Moment sind das, glaube ich, 6.672 Euro. Solange der nicht überstiegen wird, ergibt sich auch keine Anrechnung.

studienwahl.de: Und Felix, du hast es jetzt schon ein bisschen angesprochen. Das klingt so, dass du mit deinem Geld ganz gut auskommst oder musst du sehr sparsam leben?

Felix: Also, es kommt so ein bisschen darauf an, ohne BAföG, muss ich sagen, könnte ich gar nicht jetzt irgendwie von zu Hause ausgezogen sein und das Traumstudium machen, was ich will. Aber ich muss tatsächlich schon sehr auf das Geld achten und vor allem – und das ist echt schwierig – irgendwie halt langfristig planen, weil wenn irgendwie zum Beispiel das BAföG-Amt mir das Geld nicht rechtzeitig zahlt und ich dann so ein paar Monate in Verzug komme, dann muss ich ja weiterhin leider halt Essen holen und auch meine Wohnung bezahlen. Das muss man so ein bisschen leider mit einkalkulieren.

studienwahl.de: Aber wie kommt es da zu dem Verzug? Noch mal zum Verständnis: Also wird es nicht immer zu einem bestimmten Fixtermin überwiesen oder resultiert es daraus, dass man das immer wieder neu beantragen muss?

Felix: Also sobald dieser Bewilligungszeitraum akzeptiert wurde, klappt es auch wunderbar. Also, dann schickt das BAföG-Amt auch immer zu einem festen Termin. Ich glaube das ist immer Ende des Monats, und dann hat man sozusagen keine Sorgen für diesen Zeitraum. Problem sind nur immer die Zwischenzeiten. Also, ich glaube auf den Homepages wird auch immer geschrieben, man soll sich so zwei, drei Monate vorher melden, dass das bündig mit einhergeht. Aber sobald man irgendwie da ein paar Probleme hat oder Dokumente noch mal erneut hochladen muss, kann es sein, dass dieser Bewilligungszeitraum sich super verspätet und das kann dann auch echt mal Monate sein. Was ich dazu sagen muss: Wenn dann der Bewilligungszeitraum akzeptiert wurde, zahlt BAföG auch das Geld rückwirkend. Also, das finde ich echt richtig, richtig gut.

studienwahl.de: Kennen Sie diese Problematik auch, Herr Nowak, aus Ihrer Beratungstätigkeit oder haben Sie da noch was zu ergänzen?

Matthias Nowak: Da könnte man stundenlang erzählen. Also Fakt ist: Tatsächlich BAföG wird in der Regel immer für 2 Semester, also 1 Jahr bewilligt, in der Regel eben von Oktober bis September des Folgejahres beziehungsweise von April bis März des Folgejahres. Das sind die Termine der Semesterzeiten bei uns in Bayern. Das hat natürlich zur Folge, weil ein Großteil der Studierenden im Herbst mit dem Studium beginnt, dass wir gerade eben im Oktober dann auch in Richtung Weihnachten 80 Prozent unserer Arbeit kriegen oder 80 Prozent der Anträge, die wir dann abarbeiten müssen. Und das ist natürlich ein Problem. Der Gesetzgeber kennt dieses Problem. Deswegen gibt es im Rahmen des BAföG die sogenannte Weiterleistung. Das heißt, es gibt einen Passus im Gesetz, der festlegt, wenn ein Bewilligungszeitraum endet. Und der Studierende hat 2 Monate vor dem Ende dieses Bewilligungszeitraums einen – und das ist häufig das Problem, im Wesentlichen – vollständigen Antrag eingereicht, dann hat er Anspruch darauf, dass die Zahlungen nahtlos weiterlaufen. In der Regel, wenn der neue Bescheid noch nicht erstellt werden kann, zahlen wir einfach den alten Bewilligungsbetrag unter Vorbehalt weiter und sorgen damit dafür, dass zumindest Geld fließt und rechnen das dann, wenn der neue Bescheid erstellt wurde, einfach miteinander ab. Kleiner Tipp: Es gibt häufig auch die Möglichkeit – zumindest wir in Würzburg haben das und ich weiß, dass auch andere Studierendenwerke das haben –, wenn es zu Verzögerungen kommt, beim BAföG kurzfristige Darlehen in Anspruch zu nehmen, die bei uns in Würzburg tatsächlich auch kostenfrei sind. Das heißt, wir zahlen aus Studentenwerks-Mitteln dann mal einen Betrag als Abschlag, bis die reguläre BAföG-Zahlung eintrifft. Wichtig ist: grundsätzlich möglichst frühzeitig immer um den Antrag kümmern, damit es eben solche Verzögerungen nicht gibt.

studienwahl.de: Ja, vielleicht war das ja ein ganz guter Tipp für dich auch, Felix, und für alle, die uns zuhören. Noch mal zu einer anderen Möglichkeit, die Sie angesprochen haben, Herr Nowak, das Thema Stipendien. Für wen kommen denn Stipendien infrage und wo kann man sich da bewerben?

Matthias Nowak: Das ist ein sehr vielfältiges Feld. Stipendien gibt es von nahezu allen gesellschaftlichen Gruppen. Das fängt an bei den Stipendienorganisationen der Parteien. Jede Partei hat ihre parteinahe Studienstiftung – das geht über die Kirchen, über die Gewerkschaften bis hin zu einzelnen Industrieunternehmen, die Stipendien vergeben. Je nachdem, wer hinter einem solchen Stipendium steht, hängt es auch immer davon ab, was so die Voraussetzungen sind, um das Stipendium zu bekommen. Natürlich sollte man gute Studienleistungen haben, aber genauso wichtig wie die Studienleistungen ist auch, ob der Student ein gesellschaftliches, politisches, soziales Engagement zeigt. Und diese Dinge spielen eine genauso große Rolle wie die Studienleistungen. Und das übersehen viele und machen sich da tatsächlich keine Gedanken darüber, sich mal umzusehen, ob ein Stipendium infrage kommt. Für die Informationen bezüglich der Stipendien sollte man am besten schauen auf der Webseite der Hochschulen, denn da sind die Organisationen aufgelistet mit den jeweiligen Vertrauensdozenten. Und die können dann genauer Auskunft darüber geben: Was sind die Voraussetzungen? Wie läuft das Bewerbungsverfahren?

studienwahl.de: Danke für die Einordnung. Wäre das, Felix, für dich vielleicht auch eine Möglichkeit? Hattest du schon mal über ein Stipendium nachgedacht?

Felix: Also nachgedacht habe ich schon mal über ein Stipendium. Aber es war dann immer, dass ich mir unsicher war, wo ich mich überhaupt melden kann. Deswegen fand ich, war der Tipp jetzt ganz gut, dass man zu Dozenten hingehen kann, dass man da so die Infos herkriegt. Aber ich glaube tatsächlich, dass ich nicht ganz von den Studienleistungen da reinpasse. Ich glaube, das wäre leider keine Möglichkeit, aber ich glaube, es bringt immer was, wenn man sich trotzdem einliest und es wenigstens probiert. Weil so war das beim BAföG bei mir auch. Am Anfang dachte ich, ich kriege kein BAföG, was ja auch so ein bisschen am Anfang angeklungen ist, und schlussendlich kriege ich ja BAföG.

studienwahl.de: Ja, also wir haben bisher schon gemerkt, das Thema Studienfinanzierung ist ein vielschichtiges Feld und es lohnt sich, da tiefer einzusteigen. Sicherlich ist auch ein wichtiges Thema: Ressourcen. Also du musst ja auch Studium und Nebenjob gut vereinbaren können. Wie gelingt es dir, Studium und Nebenjob unter einen Hut zu bringen? Hast du vielleicht Tipps für gutes Zeitmanagement oder Stressvermeidung?

Felix: Oh, das ist sehr schwierig. Also, ich habe mehrere Jobs jetzt schon gehabt. Man muss halt ein bisschen gucken, dass man irgendwie natürlich das Studium unter einen Hut kriegt und dann halt auch noch irgendwie auf der Arbeit abklären kann, dass man an gewissen Tagen halt nicht kann aufgrund des Studiums oder dass man dann auch nicht zu spät arbeitet. Also ich kenne viele Freunde, die auch in der Gastronomie arbeiten und dann abends kellnern, und das wäre irgendwie gar nicht so was für mich. Also ich glaube, man muss einfach relativ offen mit seinem Arbeitgeber darüber reden. Ich finde, es erzeugt auch irgendwie total Stress und das zieht auch Nerven, wenn man irgendwie kein Geld hat oder Geldnöte. Und dann hilft es mir eher, halt noch einen Nebenjob zu machen, dass ich die Sorge praktisch nicht habe und das dann versuchen, irgendwie zu managen, dass das doch unter einem Hut halt funktioniert.

studienwahl.de: Ja, Herr Nowak, haben Sie dem noch was hinzuzufügen? Oder allgemein, wie sich Studierende oder Studieninteressierte beraten lassen können, wenn sie Fragen zum Thema Studienfinanzierung haben?

Matthias Nowak: Erst mal zu dem, was gerade angeklungen ist. Ich habe tatsächlich mein Studium zum Teil in der Gastronomie in der Nacht hinter der Theke verdient. Ja, es ist stressig, aber ich glaube, es zeigt auch oder es hilft, mit jedem Nebenjob neben dem Studium etwas zu lernen, nämlich seine Zeit richtig einzuteilen. Das ist ein Soft Skill und derjenige, der vielleicht nicht jobben muss neben dem Studium, dem entgeht dieser Erwerb dieser Soft Skills. Ansonsten kann man immer nur raten, wer jobben will: Wenn es eine Möglichkeit gibt, sollte man versuchen, sich einen Nebenjob zu suchen, der vielleicht irgendwo mit dem Studium zu tun hat. Im Idealfall vielleicht tatsächlich ein Hiwi-Job an der Uni an einem Lehrstuhl. Da ergeben sich auch entsprechende Synergien. Wer sich generell zum Thema Studienfinanzierung informieren will: Ansprechpartner sind die Studierendenwerke mit Ausnahme des Landes Rheinland-Pfalz. Da sind die BAföG-Ämter direkt bei den Universitäten beheimatet. Wir versuchen auch gerade im Rahmen der Erstsemester-Einführungsveranstaltungen, präsent zu sein auf den entsprechenden Messen mit Ständen, wo man uns ansprechen kann. Ansonsten gilt immer: Fragen kostet nichts. Die Studierendenwerke sind eben genau dafür da, um den Studierenden in allen sozialen Fragen zu helfen. Und wer bei uns anfragt, der kriegt eine Antwort.

studienwahl.de: Das ist doch ein wunderbares Schlusswort. Ich danke Ihnen sehr für die Zeit. Vielen Dank fürs Mitmachen und die Einblicke, doch auch sehr privaten Einblicke rund ums Thema Finanzierungsmöglichkeiten im Studium. Vielen Dank.

Matthias Nowak: Ja, gerne geschehen.

Felix: Ja, danke.

studienwahl.de: Das war's für heute mit unserer Folge zum Thema Studienfinanzierung – So klappt's mit dem Geld im Studium. Ich hoffe, du konntest hilfreiche Tipps für deinen eigenen Weg mitnehmen. Denk dran, wer frühzeitig plant, sich über verschiedene Optionen informiert und sich bei Unsicherheiten Unterstützung holt, ist klar im Vorteil. Wenn du noch mehr wissen möchtest: auf studienwahl.de findest du zahlreiche Infos rund um BAföG, Stipendien, Nebenjobs und andere Wege, dein Studium zu finanzieren. Zum Beispiel im Beitrag Finanzierungsmöglichkeiten. Das war der Podcast von studienwahl de. Redaktion und Produktion: Dr. Nina Röder für den Meramo Verlag im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit und der Stiftung für Hochschulzulassung.

Welches Studium/welche Ausbildung wird gefördert? 

Du kannst BAföG bekommen, wenn du ein Studium oder eine schulische Ausbildung  absolvierst und eine der folgenden Einrichtungen besuchst:

  • allgemeinbildende Schule
  • berufsbildende Schule
  • Kolleg
  • Akademie
  • staatliche oder private Hochschule
  • staatliche oder private Berufsakademie

Auch wenn du schon studierst und dich entscheidest, deinen Studiengang noch einmal zu wechseln, kannst du BAföG erhalten. 

Wichtig:Wichtig: Fachrichtungswechsel können sich auf Art und Dauer deines BAföGs auswirken – das gilt auch für Wechsel und Abbrüche, die schon vor deinem ersten BAföG-Antrag erfolgt sind. Damit du weiter gefördert wirst, muss der Wechsel rechtzeitig erfolgen: Ein erstmaliger Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters wird ohne weitere Begründung anerkannt, danach brauchst du einen wichtigen Grund. Ab dem fünften Semester ist ein Wechsel nur noch mit einem unabweisbaren Grund möglich, etwa aus gesundheitlichen Gründen.

Davon hängt dein BAföG ab

Ob du BAföG bekommst und wieviel, hängt von weiteren Faktoren ab. Dazu gehören:

Du bekommst BAföG nur, wenn du bei Ausbildungs- oder Studienbeginn unter 45 Jahren bist. Bei der Studienstarthilfe , einer Sonderform des BAföG, musst du unter 25 Jahre alt sein.

Dein Vermögen, das Einkommen deiner Eltern oder deines Lebenspartners/deiner Lebenspartnerin und Einkünfte, die du aus einer Tätigkeit beziehst, werden angerechnet. Allerdings gibt es relativ hohe Freibeträge. Wenn du Sozialleistungen erhältst, hast du außerdem Anrecht auf die Studienstarthilfe.

Tipp:Gut zu wissen: Eventuell ist für dich sogar eine elternunabhängige Förderung möglich, beispielsweise wenn du schon älter als 30 bist oder schon 5 Jahre gearbeitet hast.

Generell steht BAföG Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu. Aber auch Studierende aus dem Ausland können BAföG bekommen – zum Beispiel EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Geflüchtete anerkannt sind, sowie deren Familienangehörige.

Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, hast du eventuell höhere Ausgaben und brauchst mehr Unterstützung. Deswegen gibt es beim BAföG unterschiedliche Bedarfssätze. Das sind pauschal festgelegte Beträge für deinen Lebensunterhalt wie Essen, Kleidung, Wohnen, für Ausbildungskosten und für die Krankenversicherung.

Hast du Kinder, kannst du als Teil der BAföG-Unterstützung zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Das geht mit dem Formblatt 4 des BAföG-Antrags. Mehr Informationen dazu findest du auf der BAföG-Seite Schwangerschaft und Kindererziehung.

Wenn du während deines Studiums oder deiner schulischen Ausbildung Angehörige pflegst (ab Pflegegrad 3), kannst du die Förderungshöchstdauer des BAföG verlängern. Das geht mit dem Formblatt 10 des BAföG-Antrags. Mehr Infos zum Thema Familienverantwortung gibt es auf der Seite BAföG für Auszubildende mit Familienverantwortung.

Das BAföG berücksichtigt deine besondere Situation, wenn du eine Behinderung oder chronische Erkrankung hast. Deine Eltern können in besonderen Fällen einen zusätzlichen Härtefreibetrag geltend machen. Verzögert sich dein Studium behinderungsbedingt über die Förderungshöchstdauer hinaus, wird das BAföG für eine angemessene Zeit als reiner Zuschuss gewährt – du musst diesen Teil also nicht zurückzahlen. Den Antrag auf Verlängerung stellst du mit Nachweis beim Amt für Ausbildungsförderung.

Höhe des BAföG-Auszahlungsbetrages und Förderdauer

Die BAföG-Auszahlung erhältst du monatlich. Wieviel Unterstützung du bekommst, berechnet sich aus den festgelegten Bedarfssätzen und Beträgen, die davon abgezogen werden.

BAföG wird grundsätzlich für die Dauer deiner Regelstudienzeit gezahlt – die sogenannte Förderungshöchstdauer. Einmalig kannst du zusätzlich ein Flexibilitätssemester in Anspruch nehmen, etwa um dich auf deine Abschlussarbeit zu konzentrieren. In besonderen Situationen kann die Förderung über die Höchstdauer hinaus verlängert werden. Beispielsweise bei:

  • Behinderung
  • Schwangerschaft
  • Kindererziehung 
  • Pflege von Angehörigen

Tipp:Tipp: Du kannst dein mögliches BAföG mit dem BAföG-Rechner von BAföG Digital selbst berechnen. Je genauer deine Angaben, desto genauer das Ergebnis. Aber: Das von dir errechnete Ergebnis ist nicht bindend und wird in jedem Fall von der zuständigen Stelle genau berechnet.

So stellst du den BAföG-Antrag

BAföG-Leistungen müssen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Du kannst den BAföG-Antrag digital über BAföG-Digital oder schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail einreichen. Die Adressen und Formblätter für den schriftlichen Antrag findest du auf der BAföG-Seite Antrag stellen.

Wichtig:Wichtig: BAföG kann nicht rückwirkend beantragt werden. Die Förderung wird frühestens ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht. Es ist daher wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um keine finanzielle Unterstützung zu versäumen.

BAföG-Sonderformen

Die Studienstarthilfe ist eine Unterstützung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger unter 25 Jahren, die Sozialleistungen beziehen – beispielsweise Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro, der zusätzlich zum BAföG gezahlt wird. Anders als beim BAföG musst du die Studienstarthilfe nicht zurückzahlen. Den Antrag stellst du auf BAföG Digital.

Weitere Voraussetzungen:

  • Du musst dich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren.
  • Du musst den Antrag bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Studien- oder Ausbildungsbeginns folgt, stellen. Beginnt das Wintersemester beispielsweise am 1. Oktober, dann musst du den Antrag bis zum 30. November stellen.

Ausführliche Infos zur Studienstarthilfe findest du auf der Seite Was ist die Studienstarthilfe?
 

Da es für schulische Ausbildungen in der Regel keine Vergütung gibt, können schulische Auszubildende auch BAföG beantragen.

Außerdem kannst du als Schülerin oder Schüler BAföG beziehen, wenn du einen weiterführenden Schulabschluss erreichen willst. Das geht aber erst ab Klasse 10 und nur, wenn du währenddessen nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst.

Die Antragsstellung läuft wie beim BAföG fürs Studium entweder schriftlich oder digital.

Ausführliche Infos hierzu findest du auf der Seite BAföG für Schülerinnen und Schüler.
 

Wenn du grundsätzlich BAföG-förderberechtigt bist, kannst du das BAföG auch für Auslandserfahrungen im Rahmen deiner schulischen Ausbildung oder deines Studiums beantragen. Auch Praktika gehören dazu. Mehr Infos dazu findest du auf der Seite Europa oder der Rest der Welt: Mit dem BAföG ins Ausland.

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