BAföG: Was gefördert wird und wann du es bekommst

Dieser Artikel beschreibt:

Was ist BAföG?

BAföG ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Mit der Förderung soll gewährleistet werden, dass du dein Wunschstudium oder deine Wunschausbildung absolvieren kannst, auch wenn deine Eltern dich nicht oder nicht vollständig finanziell unterstützen können.

Die eine Hälfte der BAföG-Förderung wird als Zuschuss geleistet, die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Für die Rückzahlung gibt es allerdings eine Höchstgrenze.

Welches Studium/welche Ausbildung wird gefördert? 

Du kannst BAföG bekommen, wenn du ein Studium oder eine schulische Ausbildung  absolvierst und eine der folgenden Einrichtungen besuchst:

  • allgemeinbildende Schule
  • berufsbildende Schule
  • Kolleg
  • Akademie
  • staatliche oder private Hochschule
  • staatliche oder private Berufsakademie

Davon hängt dein BAföG ab

Ob du BAföG bekommst und wieviel, hängt von weiteren Faktoren ab. Dazu gehören:

Du bekommst BAföG nur, wenn du bei Ausbildungs- oder Studienbeginn unter 45 Jahren bist. Bei der Studienstarthilfe , einer Sonderform des BAföG, musst du unter 25 Jahre alt sein.

Dein Vermögen, das Einkommen deiner Eltern oder deines Lebenspartners/deiner Lebenspartnerin und Einkünfte, die du aus einer Tätigkeit beziehst, werden angerechnet. Allerdings gibt es relativ hohe Freibeträge. Wenn du Sozialleistungen erhältst, hast du außerdem Anrecht auf die Studienstarthilfe.

Tipp:Gut zu wissen: Eventuell ist für dich sogar eine elternunabhängige Förderung möglich, beispielsweise wenn du schon älter als 30 bist oder schon 5 Jahre gearbeitet hast.

Generell steht BAföG Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu. Aber auch Studierende aus dem Ausland können BAföG bekommen – zum Beispiel EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Geflüchtete anerkannt sind, sowie deren Familienangehörige.

Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, hast du eventuell höhere Ausgaben und brauchst mehr Unterstützung. Deswegen gibt es beim BAföG unterschiedliche Bedarfssätze. Das sind pauschal festgelegte Beträge für deinen Lebensunterhalt wie Essen, Kleidung, Wohnen, für Ausbildungskosten und für die Krankenversicherung.

Hast du Kinder, kannst du als Teil der BAföG-Unterstützung zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Das geht mit dem Formblatt 4 des BAföG-Antrags. Mehr Informationen dazu findest du auf der BAföG-Seite Schwangerschaft und Kindererziehung.

Wenn du während deines Studiums oder deiner schulischen Ausbildung Angehörige pflegst (ab Pflegegrad 3), kannst du die Förderungshöchstdauer des BAföG verlängern. Das geht mit dem Formblatt 10 des BAföG-Antrags. Mehr Infos zum Thema Familienverantwortung gibt es auf der Seite BAföG für Auszubildende mit Familienverantwortung.

Höhe des BAföG-Auszahlungsbetrages

Die BAföG-Auszahlung erhältst du monatlich. Wieviel Unterstützung du bekommst, berechnet sich aus den festgelegten Bedarfssätzen und Beträgen, die davon abgezogen werden.

Tipp:Tipp: Du kannst dein mögliches BAföG mit dem BAföG-Rechner von BAföG Digital selbst berechnen. Je genauer deine Angaben, desto genauer das Ergebnis. Aber: Das von dir errechnete Ergebnis ist nicht bindend und wird in jedem Fall von der zuständigen Stelle genau berechnet.

So stellst du den BAföG-Antrag

BAföG-Leistungen müssen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Du kannst den BAföG-Antrag digital über BAföG-Digital oder schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail einreichen. Die Adressen und Formblätter für den schriftlichen Antrag findest du auf der BAföG-Seite Antrag stellen.

Wichtig:Wichtig: BAföG kann nicht rückwirkend beantragt werden. Die Förderung wird frühestens ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht. Es ist daher wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um keine finanzielle Unterstützung zu versäumen.

BAföG-Sonderformen

Die Studienstarthilfe ist eine Unterstützung für Studienanfängerinnen und Studienanfänger unter 25 Jahren, die Sozialleistungen beziehen – beispielsweise Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro, der zusätzlich zum BAföG gezahlt wird. Anders als beim BAföG musst du die Studienstarthilfe nicht zurückzahlen. Den Antrag stellst du auf BAföG Digital.

Weitere Voraussetzungen:

  • Du musst dich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren.
  • Du musst den Antrag bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Studien- oder Ausbildungsbeginns folgt, stellen. Beginnt das Wintersemester beispielsweise am 1. Oktober, dann musst du den Antrag bis zum 30. November stellen.

Ausführliche Infos zur Studienstarthilfe findest du auf der Seite Was ist die Studienstarthilfe?
 

Da es für schulische Ausbildungen in der Regel keine Vergütung gibt, können schulische Auszubildende auch BAföG beantragen.

Außerdem kannst du als Schülerin oder Schüler BAföG beziehen, wenn du einen weiterführenden Schulabschluss erreichen willst. Das geht aber erst ab Klasse 10 und nur, wenn du währenddessen nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst.

Die Antragsstellung läuft wie beim BAföG fürs Studium entweder schriftlich oder digital.

Ausführliche Infos hierzu findest du auf der Seite BAföG für Schülerinnen und Schüler.
 

Wenn du grundsätzlich BAföG-förderberechtigt bist, kannst du das BAföG auch für Auslandserfahrungen im Rahmen deiner schulischen Ausbildung oder deines Studiums beantragen. Auch Praktika gehören dazu. Mehr Infos dazu findest du auf der Seite Europa oder der Rest der Welt: Mit dem BAföG ins Ausland.

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