Jobben neben dem Studium

Dieser Artikel beschreibt:

Viele Studierende möchten sich während des Studiums etwas dazu verdienen. Wer sich für einen Nebenjob entscheidet, sollte einige Dinge beachten – denn je nach Beschäftigungsart gibt es bestimmte Regelungen. Außerdem ist es wichtig, dass du dich nicht überforderst. Tipps und Infos bekommst du in diesem Artikel. 

Jobben während des Studiums – das spricht dafür

Ein Nebenjob bringt oft mehr als nur ein Plus auf dem Konto. Mit diesen Vorteilen kannst du rechnen: 

  • positiv:Finanzielle Selbstständigkeit: Du erhältst mehr finanziellen Spielraum und erlangst mehr Unabhängigkeit von deinen Eltern oder von BAföG.
  • positiv:Praxis und Soft Skills: Du lernst dazu – im Umgang mit Menschen, im Zeitmanagement und manchmal sogar fachlich.
  • positiv:Berufliche Orientierung: Du merkst, welche Aufgaben dir Spaß machen und welche nicht. 

Beliebte Nebenjobs – und für wen sie sich eignen

Je nach Persönlichkeit und Studienfach können unterschiedliche Jobs zu dir passen. Für diese hier entscheiden sich besonders viele Studierende:

  • Aushilfsjobs, zum Beispiel in der Gastronomie, bei Events oder im Einzelhandel, sind meist flexibel im Studienalltag unterzubringen. Sie finden meist auf Minijob-Basis statt und sind gut geeignet, wenn du nur etwas Geld verdienen willst. Allerdings fehlt hier der fachliche Bezug zu deinem Studium.
  • Jobs mit Fachbezug sind ideal, um Berufsluft zu schnuppern und lassen sich meist gut mit dem Studium vereinbaren. Dazu gehören Werkstudierendenjobs, Minijobs in einem Unternehmen oder wissenschaftliche Hilfskraft-Stellen (HiWi) an der Hochschule. HiWi-Stellen laufen meist als Mini-Job oder Werkstudierendenstelle.
  • Kurzfristige oder saisonale Jobs sind ideal, um Geld zu verdienen, wenn du gerade viel Zeit hast, zum Beispiel in den Semesterferien. Dazu gehören Messe- und Promotions- oder Inventurjobs. Diese Jobs werden meist als kurzfristige Beschäftigung ausgeschrieben.  

Diese Arbeitszeit- und Verdienstgrenzen musst du beachten

Vorneweg: Falls du neben deinem Job auch BAföG beziehst, gibt es eine Freibetragsgrenze, auf die du achten solltest. Die Minijobgrenze von 556 Euro (Stand 2025) dient hierbei als Orientierung. Bleibt dein Einkommen innerhalb der BAföG-Freibeträge, hat dein Nebenjob keinen Einfluss auf deine Förderung.

Nebenjobs sind übrigens nicht automatisch steuerfrei. Wenn du den Steuerfreibetrag von 12.096 Euro pro Jahr (Stand 2025) nicht überschreitest, fällt jedoch keine Einkommensteuer an. Das gilt für alle Arten von Nebenjobs. 

Für die Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Auf Antrag kannst du dich aber davon befreien lassen. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen in der Regel für Studierende nicht an, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Doch hier gibt es je nach Art der Jobs unterschiedliche Regelungen zu beachten. 

Um Ärger mit der Sozialversicherung oder der Hochschule zu vermeiden, solltest du daher unbedingt folgende Regeln kennen. 

Beim Minijob geht es vor allem um dein Einkommen, nicht um eine feste Wochenstundenzahl: 

  • Du darfst die Verdienstgrenze von 556 Euro (Stand: 2025) im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten.
  • Verdienst du in einem Monat zu viel, musst du das im nächsten Monat wieder ausgleichen, sodass die jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro nicht überschritten wird. 

Eine Werkstudierendentätigkeit darf das Studium nicht negativ beeinflussen. Deshalb gelten diese Grundregeln: 

  • Während des Semesters: Du darfst in der Regel maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst kann dein Werkstudierendenstatus entfallen.
  • In den Semesterferien: In der vorlesungsfreien Zeit darfst du auch deutlich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass dein Werkstudierendenstatus entfällt.
  • Abend-, Nacht- und Wochenendjobs: Mehr als 20 Stunden pro Woche können auch in der vorlesungsfreien Zeit zulässig sein, wenn die Mehrarbeit abends, nachts oder am Wochenende geleistet wird. Vorausgesetzt ist, dass du volljährig bist und die Mehrarbeit zeitlich begrenzt.

Bei einem Saisonjob, aber auch bei einem Minijob oder einer Werkstudierendentätigkeit ist es möglich, für kurze Zeit deutlich mehr Stunden zu arbeiten. Viele nutzen diese Beschäftigungsart in den Semesterferien, um in kurzer Zeit möglichst viel Geld zu verdienen. Dabei gelten folgende Regelungen: 

  • Du darfst maximal 3 Monate am Stück oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr ohne Wochenstunden-Limit arbeiten. 

Wenn du die vorgegebenen Stunden- und Verdienstvorgaben überschreitest, riskierst du, den Sonderstatus deines Nebenjobs zu verlieren. Dadurch können Nachzahlungen für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig werden. Das gilt auch dann, wenn du unter der Einkommensteuergrenze von 12.096 Euro pro Jahr bleibst.  

Wichtig:Tipp:Wichtig: Unabhängig von der Art des Jobs gilt immer das Arbeitszeitengesetz, das die tägliche Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten regelt. Ab 18 Jahren darfst du an Werktagen (Montag bis Samstag) 8 Stunden arbeiten. Bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten wiederhergestellt wird. 

Tipps für die richtige Balance zwischen Studium und Nebenjob

Ein Nebenjob kann dir viel geben – solange dein Studium weiterhin Priorität hat. Ein paar Tipps helfen dir, deine Zeit und Energie gut einzuteilen:

  • Plane jede Woche grob vor, damit du Hochschule und Job gut kombinierst.
  • Nimm dir regelmäßig Zeit, um zu prüfen, ob der Job noch zu dir passt.
  • Rede früh mit deinem Arbeitgeber, wenn Prüfungen anstehen oder du mehr Zeit fürs Studium brauchst.
  • Gönn dir auch Pausen – dein Körper und dein Kopf brauchen sie.
  • Achte auf die Signale deines Körpers. Fühlst du dich erschöpft oder leidest du zum Beispiel unter Schlafstörungen, solltest du besser etwas kürzertreten. 

 

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