Jobben neben dem Studium

Ein Nebenjob kann helfen, dein Studium zu finanzieren oder die Haushaltskasse aufzubessern. Idealerweise sammelst du dabei Erfahrungen, die auch für dein Studium relevant sind.

Studentische Hilfskräfte arbeiten neben dem Studium an der Hochschule. Sie helfen etwa dem Lehrpersonal, Seminare vorzubereiten, assistieren bei Experimenten oder erledigen Verwaltungsaufgaben. Meist werden sie nach Stunden bezahlt.

Tipp:Tipp: Versuche, eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft in deinem Institut oder deiner Fakultät zu finden. Das hilft dir im Studium und bei der Jobsuche später.

Als Werkstudentin oder Werkstudent arbeitest du neben dem Studium in einem Unternehmen. Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Grenze gilt nicht in den Semesterferien.

Optimal ist es, wenn deine Aufgaben inhaltlich mit dem Studium zu tun haben. So kannst du theoretische Kenntnisse in der Praxis anwenden. Außerdem erhältst du frühzeitig Bezug zum späteren Berufsleben.

Tipp:Gut zu wissen: Einige Studierende schreiben ihre Abschlussarbeit als Werkstudentin oder Werkstudent in einem Unternehmen. Wenn du Glück hast, kann das im Anschluss sogar zu einer Beschäftigung führen.

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen. Es gibt 2 Arten von Minijobs:

Beim 538-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 538 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Beim kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Nachteile bestehen beim Rentenanspruch und bei den Sozialversicherungen.

Weitere Informationen findest du im Lexikonartikel Minijob.

Kurzfristig beschäftigt bist du, wenn dein Job auf 70 Tage oder 3 Monate im Jahr befristet ist. Die Höhe des Verdienstes sowie die geleisteten Arbeitsstunden sind dabei unerheblich. Außerdem fallen keine Abgaben für die Sozialversicherung an. Allerdings musst du Lohnsteuer zahlen.

Tipp:Gut zu wissen: Diese Art der Beschäftigung wird oft für Tätigkeiten in den Semesterferien gewählt.

An vielen Hochschulen gibt es eine eigene Jobvermittlung für Studierende.

Möchtest du an der Hochschule arbeiten, solltest du einen Blick auf Schwarze Bretter oder die Homepage des jeweiligen Institutes werfen. Weil ein persönlicher Kontakt immer hilfreich ist: Sprich einfach Studierende an, die bereits als Hilfskraft arbeiten.

Suchst du einen Job in der Gastronomie oder in einem Unternehmen als Werkstudentin oder Werkstudent, kannst du dich dabei von deiner Arbeitsagentur unterstützen lassen.

In der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit – der Jobsuche – kannst du selbst nach Stellen suchen: Jobsuche

Auf der Haushaltsjobbörse kannst du speziell nach Minijobs suchen.

Grundsätzlich hast du auch als Studentin oder Student Anspruch auf einen Mindestlohn.

Ausnahmen sind:

  • im Lehrplan deines Studiengangs vorgeschriebene Praktika und
  • Praktika zur Berufsorientierung, die nicht länger als 3 Monate dauern.

Ob bei deinem Praktikum der Mindestlohn zu zahlen ist, kannst du direkt online überprüfen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn und Praktikum

Wenn du zu viel arbeitest oder zu viel verdienst, kann dich das am Ende Geld kosten. Deshalb solltest du die wichtigsten Grenzwerte immer im Auge haben:

Was?Grenzwert?
BAföGFreibetrag: 523 Euro pro Monat
FamilienversicherungHöchstens 505 Euro (Bei kurzfristigem Minijob darf auch mehr verdient werden)
Studentische PflichtversicherungNicht mehr als 20 Stunden Arbeit pro Woche; Ausnahmen: zum Beispiel vorlesungsfreie Zeit
SteuernGrundfreibetrag: 11.604 Euro
KindergeldIm Masterstudium: nicht mehr als 20 Stunden pro Woche

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