Studieren mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Studium Unterstützung zu bekommen. Informiere dich auf dieser Seite.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein kleiner Prozentsatz der Plätze für Menschen reserviert, für die eine Ablehnung eine „außergewöhnliche Härte“ darstellen würde. Das ist etwa bei einer Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung der Fall. Nachweisen musst du dies mit einem fachärztlichen Gutachten. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht.

Tipp:Gut zu wissen: Du musst trotzdem die nötigen Voraussetzungen für dein Wunschstudium erfüllen. Ein Studium ohne die erforderliche Hochschulreife (fachgebunden, allgemein oder Fachhochschulreife) ist über den Härtefallantrag also nicht möglich.

Ein Studium folgt meist ziemlich engen Vorgaben. In der Prüfungsordnung ist genau festgelegt, was du wann und wie studieren musst. Wenn du diese Vorgaben aufgrund deiner Behinderung nicht einhalten kannst, solltest du einen Nachteilsausgleich beantragen. Der wird immer an deine Situation und deine Bedürfnisse angepasst. Er kann daher ganz unterschiedlich aussehen.

Beispiele sind etwa mündliche statt schriftlicher Prüfungen oder längere Fristen bei der Abgabe von Arbeiten. Auch bei der Zulassung kannst du unter Umständen einen Nachteilsausgleich einfordern.

Den Nachteilsausgleich beantragst du in der Regel beim Prüfungsamt.

Folgende Hilfen können je nach persönlicher Situation sinnvoll sein:

  • Technische Hilfsmittel können zum Beispiel ein PC mit Sprachausgabe oder eine Braillezeile sein. Diese musst du dir in der Regel selbst besorgen. Die Hochschulen können nur sehr begrenzt Hilfsmittel zur Verfügung stellen.
  • Eine Studienassistenz hilft dir bei Aufgaben, die du nicht selbst erledigen kannst. Sie liest dir zum Beispiel Texte vor oder fertigt Mitschriften an. Bei der Suche nach einer Assistenz hilft dir die Beratungsstelle an deiner Hochschule.
  • Brauchst du als gehörloser oder hörbeeinträchtigter Mensch eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen -dolmetscher, hilft dir eine Kommunikationsassistenz. Die bekommst du über die Vermittlerzentrale deines Bundeslands.

Finanziert werden die Hilfen meist über die Eingliederungshilfe der Sozialämter.

Tipp:Gut zu wissen: Damit du von Anfang an die nötige Unterstützung bekommst, solltest du dich rechtzeitig vor Studienbeginn darum kümmern. Sprich am besten mit der Beratungsstelle deiner Hochschule. Dort bekommst du auch Hilfe bei der Antragstellung.

Um deinen Lebensunterhalt während des Studiums zu finanzieren, kannst du BAföG beantragen. Dazu musst du die üblichen BAföG-Kriterien erfüllen. Dort sind allerdings keine Mehrausgaben berücksichtigt, wie sie Menschen mit Behinderung oft haben.

Speziell für Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene zusätzliche Leistungen. Diese sind auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Lass dich am besten dazu beraten. Hier findest du einige Beispiele:

  • Hilfen für das Studium werden etwa über die Eingliederungshilfe der Sozialämter bezahlt.
  • Geld für Mehrausgaben im Alltag kannst du über die Grundsicherung bekommen. Zuständig ist das Jobcenter vor Ort.
  • Kindergeld wird unter Umständen länger ausgezahlt.
  • Von vielen Gebühren und Beiträgen rund um das Studium kannst du dich befreien lassen oder zahlst weniger.
  • Unter Umständen hast du Anspruch auf Bürgergeld.

Sowohl die Hochschulen als auch die Studentenwerke haben Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Meistens gibt es auch eigene Beratungsangebote. Nutze diese Angebote, unbedingt auch schon vor dem Beginn deines Studiums. So stellst du sicher, dass du optimal unterstützt in dein Studium startest. Einen Überblick über die Beratungsangebote bietet dir das Deutsches Studierendenwerk

Wenn es um spezielle Leistungen geht, kannst du dich auch bei den zuständigen Behörden oder Organisationen beraten lassen.

Auch deine Agentur für Arbeit hilft dir bei allen Fragen rund um das Studium und Leistungen gerne weiter. Frag am besten gleich einen Termin an:

0800 4 555500 (gebührenfrei)

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