Als Studentin oder Student benötigst du verschiedene Versicherungen. Einige davon sind Pflicht, andere kannst du freiwillig abschließen. Wenn du neben dem Studium arbeitest, solltest du zusätzlich ein paar Regelungen beachten.
Kranken- und Pflegeversicherung
Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, müssen sich kranken- und pflegeversichern. Das bedeutet: Zum Zeitpunkt der Immatrikulation ist eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vorzulegen. Sie dient als Nachweis über eine gültige Krankenversicherung und gilt für das gesamte Studium. Lediglich bei einem Hochschulwechsel benötigst du eine neue Versicherungsbescheinigung.
Für Studierende gibt es 4 unterschiedliche Möglichkeiten der Krankenversicherung:
- Familienversicherung
- studentische Pflichtversicherung (gesetzlich und privat)
- eine freiwillige Mitgliedschaft (gesetzlich)
- eine private Krankenversicherung


