Versicherungen im Studium

Dieser Artikel beschreibt:

Als Studentin oder Student benötigst du verschiedene Versicherungen. Einige davon sind Pflicht, andere kannst du freiwillig abschließen. Wenn du neben dem Studium arbeitest, solltest du zusätzlich ein paar Regelungen beachten.

Kranken- und Pflegeversicherung

Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, müssen sich kranken- und pflegeversichern. Das bedeutet: Zum Zeitpunkt der Immatrikulation ist eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vorzulegen. Sie dient als Nachweis über eine gültige Krankenversicherung und gilt für das gesamte Studium. Lediglich bei einem Hochschulwechsel benötigst du eine neue Versicherungsbescheinigung.

Für Studierende gibt es 4 unterschiedliche Möglichkeiten der Krankenversicherung:

  • Familienversicherung
  • studentische Pflichtversicherung (gesetzlich und privat)
  • eine freiwillige Mitgliedschaft (gesetzlich)
  • eine private Krankenversicherung

Bis zum 25. Lebensjahr hast du als Studentin oder Student die Möglichkeit, über ein Elternteil gesetzlich familienversichert zu sein. Darüber erhältst du beitragsfreien Anspruch auf die vollen Versicherungsleistungen. Leistest du einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst oder ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr, verlängert sich der Anspruch noch einmal um diesen Zeitraum. 

Bei Behinderungen gilt der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen unbefristet. Für Studierende, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder über die Ehepartnerin oder den Ehepartner gesetzlich familienversichert sind, besteht keine Altersgrenze. Nach Erreichen der Altersgrenze (ab 26 Jahren) musst du dich selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Wenn du dein Studium beendet oder das 30. Lebensjahr erreicht hast, endet automatisch die studentische Versicherung. In wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, die studentische Krankenversicherung bis zum Alter von 37 Jahren weiter in Anspruch zu nehmen. Informiere dich zu den Bedingungen bei deiner Krankenkasse.

Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag liegt für die studentische Pflichtversicherung bei rund 87 Euro. Das gilt bundesweit. Hinzu kommen allerdings noch Zusatzbeiträge, die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind. An die Pflegeversicherung zahlen kinderlose Studierende über 23 Jahre rund 34 Euro monatlich, alle anderen Studierenden rund 29 Euro. Die Beiträge sind von Einschreibung oder Rückmeldung im Voraus an die Krankenkasse zu zahlen. Ansonsten kann es sein, dass die Hochschulen die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung nicht annehmen. 

Wichtig:Wichtig: Um den Studierendenstatus in der gesetzlichen Krankenversicherung beizubehalten, darf man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ausnahmen: auf bis zu 2 Monate befristete oder nur in den Semesterferien ausgeübte Jobs sowie Nacht- und Wochenendarbeit.

Sobald die studentische Versicherungspflicht endet, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Das musst du jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der studentischen Versicherung beantragen – sonst nimmt dich die gesetzliche Kasse nicht mehr auf.

Gesetzliche Kassen bieten einen einheitlichen Übergangstarif von der studentischen in die freiwillige Versicherung an. Dieser gilt für maximal 6 Monate im Anschluss an die studentische Pflichtversicherung und richtet sich nach der dem Einkommen beziehungsweise der finanziellen Lage des freiwilligen Mitglieds. Hierbei handelt es sich noch nicht um den vollen Beitragssatz, den du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bezahlst.

Wer bis zum Zeitpunkt des Studiums privat versichert war, muss vor Studienaufnahme entscheiden, ob er weiterhin privat versichert sein möchte oder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln will. 

Wichtig:Wichtig: Entscheidest du dich für die private Versicherung, ist bis zum Ende des Studiums kein Wechsel mehr möglich. Und: Auch nach dem Studium ist ein Wechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn du unsicher bist, lass dich vorab vom Studierendenwerk vor Ort beraten.

Krankenversicherung für ausländische Studierende

Für ausländische Studierende, die an einer deutschen Hochschule ordentlich immatrikuliert sind, gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studierende:

  • Bei Herkunft aus EU/EWR-Staaten oder aus der Schweiz und gesetzlich versichert: Die Krankenversicherung kann in Deutschland anerkannt werden. Eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) ist dafür notwendig.
  • Bei Herkunft aus EU/EWR-Staaten oder aus der Schweiz und privat versichert: Bei Immatrikulation in Deutschland muss eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse vorgelegt werden.
  • Bei Herkunft aus Nicht-EU/EWR-Staaten (exklusive Schweiz): Eine Krankenversicherung muss in Deutschland abgeschlossen werden. Bis zum 30. Geburtstag ist dies bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse möglich. Danach kommt nur noch die private Krankenkasse infrage.

Tipp:Tipp: Für Auskünfte rund um die Krankenversicherung sind auch die Ortskrankenkassen am Hochschulort, die Krankenkassen im Heimatland, die Sozialberatung der Studierendenwerke und die Akademischen Auslandsämter zuständig. 

Unfallversicherung

Studierende sind an allen Hochschulen beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Unfallversicherungsschutz ist allerdings auf die Hochschule und deren unmittelbaren Einflussbereich beschränkt, beispielsweise

  • während der Vorlesung
  • bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Exkursionen einschließlich Pausen
  • beim Hochschulsport
  • auf dem Hin- und Rückweg zur Uni

Manche Studierendenwerke haben zusätzlich eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen. Das heißt, du bist als Student dieser Hochschule auch während deiner Freizeit unfallversichert (außerhalb der Uni und außerhalb des direkten Weges nach und von der Uni). Informiere dich am besten über die Höhe der Versicherungssumme, um einzuschätzen, ob du dich damit genügend abgesichert fühlst. Weitere Informationen gibt es bei deinem zuständigen Studierendenwerk.

Eine Unfallversicherung besteht außerdem…

  • bei allen Jobs während des Studiums.
  • bei allen Jobs in den Semesterferien.
  • bei einem freiwilligen oder Pflicht-Praktikum (unabhängig von der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts).

Die Beiträge zur jeweiligen Versicherung zahlt der Arbeitgeber. Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht jedoch nicht bei Honorarjobs oder freiberuflicher Arbeit. Hier musst du dich selbst privat versichern.

Sonstige Versicherungen

Es gibt weitere sinnvolle Versicherungen für Studierende:

  • Haftpflichtversicherung: Sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch quasi unverzichtbar. Sie schützt dich vor unerwarteten Kosten, die durch Schäden am Eigentum anderer entstehen, die du verursacht hast.
  • Hausratversicherung: Wenn du noch zu Hause wohnst oder in einer WG, sind Schäden an deinen eigenen Sachen über die elterliche Hausratversicherung abgedeckt. Aber Achtung: Schäden am Gemeinschaftsgut in einer WG fallen nicht darunter. Diese müssen mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
  • Fahrraddiebstahlversicherung: Sie kann nützlich sein, besonders wenn du ein sehr teures Rad besitzt. In vielen Fällen ist sie jedoch in der Hausratversicherung bereits enthalten. Überprüfe dies besser im Vorfeld.
  • Auslandskrankenversicherung (mit Rücktransport): Diese ist notwendig bei einem Aufenthalt in einem Land, mit dem kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, wie zum Beispiel USA, Australien oder Südafrika. Hier erbringt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise keine Leistungen.

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