Zitat:„Viele Arbeitgeber haben immer noch große Hemmschwellen gegenüber Menschen mit Behinderung. Wir haben einige Fälle erlebt, in denen bei Probearbeiten die Person ohne Einschränkung bevorzugt wurde – selbst bei gleicher Eignung für die Tätigkeit. Vielen Unternehmen ist das Thema zwar bekannt, doch sie scheuen sich, den Mindestlohn für die Menschen zu zahlen – in der Annahme, sie können nicht die entsprechende Leistung bringen“, erklärt Jeannine Konrad, Teamleiterin für die Betreuung von Rehabilitanden und Schwerbehinderten der Agentur für Arbeit Chemnitz.
Die größte Inklusionshürde gebe es laut Konrad durch den Mangel an geeigneten Tätigkeiten. Dabei sei jetzt ein guter Zeitpunkt, um umzudenken: „Einige Berufe wird es in der Ursprungsform bald nicht mehr oder nur in geänderter Form geben. Der Arbeitsmarkt und damit verschiedene Branchen sind im Wandel. Hier könnten Firmen ansetzen.“ Sollten zu hohe Kosten bezüglich besonderer Ausstattungen eine Hürde darstellen, springt die Agentur für Arbeit ein: „Wir haben Mittel zur Unterstützung, welche vielen Unternehmen gar nicht bekannt sind. Wer Förderung oder Beratung zum Thema finanzielle Unterstützung braucht, kann sich jederzeit bei uns melden.“
Informationen dazu finden sich auch online in kostenfrei bereitgestellten Broschüren.
Dass es funktionieren kann, zeigt laut Jeannine Konrad ein Beispiel aus Bayern. Ein dort ansässiges Logistikunternehmen hat seine Stellenausschreibungen generalisiert und beschreibt offen, was die Tätigkeiten im Betrieb tatsächlich sind. „Der Gedanke hierbei ist, sich alle Menschen einzuladen und gegebenenfalls eine Stelle anzupassen. Dazu gehört viel Organisation und eine gezielte Handhabung zum Einsatz von Personal“, so Konrad. So wurde ein Mann angestellt, der keinen Führerschein machen kann und damit als Fahrer für den Kurierbetrieb ungeeignet wäre. Seine Aufgabe ist es deshalb, morgens Pakete in ein Auto zu laden für die jeweiligen Fahrer. Sobald er fertig ist, geht es für ihn in die Werkstatt. Dort zieht er dann Reifen auf und kann so an gleich mehreren Stationen arbeiten.
Unternehmen, die die gesetzliche Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Doch diese sei laut Jeannine Konrad längst keine Hürde mehr: „Die vermeintlich abschreckende Zahlung verschwindet in der Kalkulation. Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist auch nicht sonderlich hoch. Wenn diese weiter erhöht werden würde, könnte man die Betriebe sicherlich etwas mehr in die Pflicht zur Inklusion nehmen.“
Meldung muss bis Ende März erfolgen
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige digital.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber
Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Die Mitarbeitenden des gemeinsamen Arbeitgeberservices der Chemnitzer Arbeitsagentur und des Jobcenters Chemnitz stehen Unternehmen gern für Beratung zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen.
Zahlen, Daten, Fakten
In Chemnitz waren 2025 im Schnitt 738 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Die Zahl ist seit 2019 steigend (damals lag sie noch im Schnitt bei 602). Laut den Zielberufen als Merkmal suchen die meisten von ihnen Jobs in der Unternehmensführung- und Organisation sowie im Sicherheitsgewerbe und in der Logistik.
Die Daten zur Beschäftigungspflicht werden einmal im Jahr mit einer Wartezeit von 15 Monaten veröffentlicht. Daher liegen aktuell nur Daten bis 2023 vor. Damals konnten 228 von 617 Arbeitgebern in Chemnitz die Pflicht voll erfüllen (37 Prozent). Bei öffentlichen Arbeitgebern waren es sogar 52,2 Prozent (12 von 23). In ganz Deutschland erfüllen etwa 40 Prozent die Pflicht.