Bildungszielplanung

Zusammenstellung der Qualifizierungsschwerpunkte der Agentur für Arbeit Cottbus und der gemeinsamen Einrichtungen

Weiterbildung, Qualifizierung

Hinweise zum Bildungsgutscheinverfahren durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter (=gemeinsame Einrichtungen/gE)

Nach § 81 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

  • die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil wegen fehlendem Berufsabschluss die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
  • vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erfolgt ist.

Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Bildungsgutschein ausgestellt.

Voraussetzung für die Einlösung eines Bildungsgutscheins ist, dass sowohl der Bildungsträger, als auch die Maßnahme für die Förderung zugelassen sind (§ 81 Absatz 1 Nr. 3 SGB III).

Zuständig für diese Zulassungen sind die fachkundigen Stellen. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter haben auf das Anerkennungsverfahren keinerlei Einfluss.