Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler/innen mit Wohnsitz in Hessen

Die Arbeitsagentur ruft Hauptschüler der neunten Klassen auf, sich möglichst schnell bei der Agentur für Arbeit Darmstadt ausbildungssuchend zu melden. 

07.04.2025 | Presseinfo Nr. 18

Hintergrund des Aufrufs ist ein Sonderprogramm des Landes Hessen für 2025, das die Ausbildungschancen von Hauptschülern verbessern soll. 

Aus dem Programm „Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler“ können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule im Antragsjahr mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen.Die Zuschüsse aus dem Sonderprogramm für Hauptschüler können noch bis 30. April beim Regierungspräsidium Kassel beantragt werden. 
Susanne Berneit, Teamleiterin der Berufsberatung, erklärt: „Die Anzahl der geförderten Fälle ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anträge beim Regierungspräsidium. Deshalb sollten sich Betriebe und Hauptschüler umgehend melden.“ Jugendliche, die sich informieren möchten, können die kostenfreie Rufnummer 0800 4 5555 00 wählen. 

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes). 

Der Zuschuss pro Ausbildungsplatz beträgt 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent der Ausbildungsvergütung im zweiten Ausbildungsjahr. 

Förderanträge müssen bis zum 30. April 2025 eingegangen sein. Die Antragsformulare und Vordrucke für die erforderlichen Bescheinigungen sind beim Regierungspräsidium Kassel erhältlich. Die Richtlinien und Antragsunterlagen stehen im Internet unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: 

https://rp-kassel.hessen.de/soziales/ausbildungs-und-arbeitsmarktfoerderung/ausbildungsplatzfoerderung-fuer-hauptschuelerinnen