Bildungszielplanung 2024

Demografischer Wandel, Digitalisierung, Strukturwandel, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Fachkräftemangel sind weiterhin die Faktoren, die auch den Arbeitsmarkt stark beeinflussen. Diese haben sich während und durch die Pandemie teilweise noch verstärkt. Hinzu kommen die aktuell anhaltenden geopolitischen Unwägbarkeiten die bei den Betrieben zu großen Unsicherheiten und im Einzelfall auch zu einer schwierigen Lage führen. Parallel dazu ist der regionale Arbeitsmarkt - trotz schwieriger Rahmenbedingung- weiterhin stabil und gekennzeichnet durch einen durchgängigen Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und eine sehr niedrige Arbeitslosigkeit.

 

Die Arbeitsagentur Donauwörth beschreibt mit der Bildungszielplanung 2024 ihre Schwerpunkte für die berufliche Qualifizierung. Dabei spiegeln ausgewählten Angebote den aktuellen Qualifikationsbedarf für West- und Nordschwaben wieder. Bei der Auswahl der Bildungsziele wurde neben den fachlichen Kriterien auch ein Augenmerk auf zeitnahe und nachhaltige Integration der Teilnehmer gelegt.

 

Die Bildungszielplanung 2024 schafft Transparenz für die Anbieter von Weiterbildung im Bereich der beruflichen Qualifizierung, aber auch für Kundinnen und Kunden (Arbeitslose und Beschäftigte), die sich für eine berufliche Qualifizierung interessieren.

Aus den Festlegungen der Bildungszielplanung 2024 lassen sich jedoch weder bestimmte Kontingente bei einem Bildungsträger, noch individuelle Ansprüche auf eine berufliche Weiterbildung ableiten.

 

Die Bildungszielplanung ist keine abschließende Darstellung der förderbaren Qualifizierungsmaßnahmen. Grundsätzlich besteht seitens der Agentur für Arbeit Donauwörth ein großes Interesse, alle Bildungsmaßnahmen, die sinnvoll und notwendig für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt sind, zu ermöglichen. Gerne beraten wir Sie hierzu!   

 

Hinweis:

Kundinnen und Kunden mit Interesse an einer Kursteilnahme müssen in jedem Fall vor dem Kursbeginn mit Ihrer Vermittlungsfachkraft klären, ob sie die Zugangsvoraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Sozialgesetzbuches III (SGB III) erfüllen.