Finanzielle Nachteile vermeiden: Rechtzeitig arbeitsuchend melden

Die BA bietet gekündigten Arbeitnehmenden Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung, um den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile. 

03.09.2025 | Presseinfo Nr. 54

Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitssuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen. Für ein persönliches Gespräch vereinbart man am besten einen Termin unter www.arbeitsagentur.de 

Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von einer Woche. 

Im Jahr 2024 musste die Agentur für Arbeit Donauwörth im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung rund 5.700 Sperrzeiten aussprechen. Von allen Sperrzeiten entfielen 34,8 Prozent und somit zirka 2.000 Sperrzeiten, weil die Arbeitssuchendmeldungen zu spät erfolgten. Dadurch verloren die Betroffenen einen Teil ihres Arbeitslosengeldanspruchs. Im Vergleich zum Jahr 2023 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldungen um 9,8 Prozent bzw. 178 Sperrzeiten zu. 

Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/