Im Jahr 2025 musste die Agentur für Arbeit Donauwörth im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung rund 5.650 Sperrzeiten aussprechen. Von allen Sperrzeiten entfielen 33,7 Prozent und somit zirka 1.904 auf Sperrzeiten, weil die Arbeitssuchendmeldungen zu spät erfolgten. Dadurch verloren die Betroffenen einen Teil ihres Arbeitslosengeldanspruchs. Solche finanziellen Nachteile lassen sich aber durch eine rechtzeitige Arbeitsuchend-Meldung vermeiden!
Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitssuchendmeldung wichtig. Damit keine Sperrzeit eintritt, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen.
Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen. Dabei gilt zu beachten, dass in der Agentur für Arbeit Donauwörth und ihren Geschäftsstellen in Dillingen, Günzburg, Illertissen, Neu-Ulm und Nördlingen ausschließlich terminierte Vorsprachen möglich sind. Die Terminvereinbarung ist ganz einfach möglich unter:
https://web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl
Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/