Die Agentur für Arbeit Donauwörth musste im Jahr 2025 im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung rund 5.650 Sperrzeiten verhängen. 33,7 Prozent und damit zirka 1.904 Sperrzeiten erfolgten aufgrund einer verspäteten Arbeitssuchendmeldung. Dadurch verloren die Betroffenen einen Teil ihres Arbeitslosengeldanspruchs – diese finanziellen Nachteile müssen nicht sein.
Für die Arbeitssuchendmeldung gibt es klare Fristen. Werden diese nicht eingehalten, drohen Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld. Steht das Beschäftigungsende bereits länger fest, muss sich der Betroffene spätestens 3 Monate vorher bei seiner zuständigen Arbeitsagentur melden, wer erst später erfährt, dass ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden melden. Diese Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Dabei bitte beachten, dass in der Agentur für Arbeit Donauwörth und ihren Geschäftsstellen in Dillingen, Günzburg, Illertissen, Neu-Ulm und Nördlingen ausschließlich terminierte Vorsprachen möglich sind.
Ganz einfach Termin vereinbaren unter:
https://web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl
Alle Informationen zum Thema sind online zu finden auf