Agentur für Arbeit lädt Arbeitgeber zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Kurzarbeitergeld ein

Kurzarbeitergeld sichert Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern

20.11.2025 | Presseinfo Nr. 44

Die aktuelle Auftragslage ist branchenübergreifend von starken Rückgängen gekennzeichnet. Daher besteht zurzeit ein außergewöhnlicher Informationsbedarf hinsichtlich der zu erfüllenden Anspruchsvoraussetzungen für das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld und dessen Abrechnung. Um diese Bedarfe zeitnah erfüllen zu können, lädt die Agentur für Arbeit Dortmund zu einer Online-Informationsveranstaltung am 25.11.2025 von 10 bis 12 Uhr ein.

Kurzarbeitergeld kann unter anderem dann gewährt werden, wenn allgemeine wirtschaftliche Gründe für die Unterauslastung ursächlich sind und ein daraus resultierender Arbeitsausfall nicht durch betriebliche Maßnahmen abgewendet werden kann. 
Wirtschaftliche Ursachen liegen insbesondere dann vor, wenn ein Arbeitsausfall infolge Auftragsmangel eintritt und dieser nicht auf organisatorische oder betriebsinterne Ursachen zurückzuführen ist. 
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ersetzt anteilig die Lohnausfälle der Arbeitnehmer in Phasen eines solchen Arbeitsausfalls für derartige Beschäftigungslücken, sichert da-bei die Aufrechterhaltung der Beschäftigung und entlastet damit auch die Arbeitgeber bei den entstehenden Kosten. Darüber hinaus können die Ausfallzeiten sinnvoll für Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes genutzt wer-den. 
Um Ihre Fragen zu diesen Themen beantworten zu können stehen Ihnen die zuständigen Fachexperten am 25.11.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr in einer Online-Veranstaltung gerne zur Verfügung. Für Ihre Anmeldung teilen Sie bitte via E-Mail Ihre Kontaktdaten mit: dortmund.os-veranstaltung@arbeitsagentur.de.

Nutzen Sie Ihre Anmeldung auch gerne, um vorab Ihre Fragen zu den Themen Kurzarbeit und Qualifizierung zu formulieren. Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung Ihren Einladungslink.