Kurzarbeitergeld kann unter anderem dann gewährt werden, wenn allgemeine wirtschaftliche Gründe für die Unterauslastung ursächlich sind und ein daraus resultierender Arbeitsausfall nicht durch betriebliche Maßnahmen abgewendet werden kann. Wirtschaftliche Ursachen liegen insbesondere dann vor, wenn ein Arbeitsausfall infolge Auftragsmangel eintritt und dieser nicht auf organisatorische oder betriebsinterne Ursachen zurückzuführen ist.
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ersetzt anteilig die Lohnausfälle der Arbeitnehmenden in Phasen eines solchen Arbeitsausfalls für derartige Beschäftigungslücken, sichert dabei die Aufrechterhaltung der Beschäftigung und entlastet damit auch die Arbeitgebenden bei den entstehenden Kosten. Darüber hinaus können die Ausfallzeiten sinnvoll für Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes genutzt werden.
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