Kundinnen und Kunden können damit die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung (MFA) direkt auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.
Vorteil
Es ist keine Eingabe von Zahlencodes mehr erforderlich. Bei einem Anmeldeversuch erhalten Nutzende eine Push-Nachricht auf das Mobilgerät und bestätigen den Vorgang über die auf dem Gerät eingerichtete biometrische Erkennung oder die Geräteerkennung. Dies vereinfacht den Ablauf und reduziert potenzielle Fehlerquellen, weil kein Zahlencode abgetippt werden muss.
Ergänzung – kein Ersatz
Die App wurde vollständig in der BA entwickelt und wird von ihr betrieben. Sie ergänzt die vorhandenen zweistufigen Authentifizierungsverfahren um eine appbasierte Bestätigungsmöglichkeit mit Push-Funktion.
Die App steht für alle Kundengruppen der Arbeitslosenversicherung, der Grundsicherung, der Familienkassen sowie für Unternehmen bereit.
Auch mit der Einführung der BA-Secure App bleiben die bestehenden Anmeldeverfahren für einen sicheren Login weiterhin verfügbar. So können wie bisher das Passkey-Verfahren, der TOTP-Einmalcode über externe Authenticator-Apps, die BundID oder „MUK – Mein Unternehmenskonto“ genutzt werden.
Insbesondere für sensible sicherheitsrelevante Änderungen, wie die Anpassung der Bankverbindung, bleibt die Identifizierung über die BundID weiterhin Voraussetzung.
Ausführliche Informationen und Erklärvideos hierzu finden Sie unter: https://arbeitsagentur.de/link/ba-secure-app.
