Fachkräftesicherung selbst in die Hände nehmen, wir helfen dabei!

Rufen Sie uns an und profitieren Sie von unserer Weiterbildungsberatung!

Die Chancen nutzen! Denken Sie schon heute an Ihre Aufträge von morgen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Qualifizierung.

Nutzen Sie die Stärken Ihrer Mitarbeiter! Sie selbst beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen, die Produkte und die Kunden gut kennen und auf die Sie sich unbedingt verlassen können. Wo die Qualifikation dieser bewährten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch nicht oder nicht mehr ganz den Bedürfnissen Ihres Betriebes entspricht, können Sie mit Hilfe der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierungslücke schließen.

Nutzen Sie unsere Unterstützung! Haben Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Potenzial für größere Herausforderungen? Dann handeln Sie jetzt und bringen Sie die Qualifikation Ihrer Beschäftigten auf den neuesten Stand!

Sprechen Sie mit uns über Weiterbildungschancen für Ihre Beschäftigten und Möglichkeiten der Unterstützung.

Machen Sie mehr aus Ihrem Unternehmen! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann profitieren Sie von den attraktiven Förderbedingungen!

Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen bei Ihren Fragen zur finanziellen Unterstützung der Förderung der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 4 555520 oder persönlich bei einem Betriebsbesuch zur Verfügung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Feststellung des unternehmensspezifischen Weiterbildungsbedarfs und klären in einem persönlichen Gespräch die grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen.

Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei der Antragstellung und beraten Sie bei Fragen der Umsetzung und Organisation der Weiterbildungsmaßnahmen.

Ihr örtlicher Arbeitgeberservice

 

Mehr gewinnen durch Qualifizierung - wir helfen Ihnen dabei!

Digitalisierung und demographischer Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und machen zunehmend qualifikatorische Anpassungen bei Beschäftigten erforderlich.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) wird die berufliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden könnten, die vom Strukturwandel bedroht werden oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, ausgebaut.

Durch das neue Gesetz wird erstmals die Weiterbildung unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße gefördert.

Welche Weiterbildungen können gefördert werden? Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln, für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein und unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.

Bewährtes bleibt erhalten – die abschlussorientierte Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter!

Gefördert werden geringqualifizierte Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.

Es können Weiterbildungen gefördert werden, die direkt zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Hierzu gehören Umschulungen und Vorbereitungslehrgänge auf Externen- und Nichtschülerprüfungen.

Auch berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen werden gefördert, wenn sie mittelbar zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Diese Teilqualifikationen können auch zu einer abschlussorientierten berufsqualifizierenden Ausbildung zusammengefasst werden. Die Ausbildung erfolgt modular und orientiert sich an der jeweiligen Ausbildungsordnung. Der Berufsabschluss wird nach erfolgreicher Absolvierung aller Module über die Externenprüfung erreicht.

Für die Beschäftigten werden die vollen Lehrgangskosten und ein Zuschuss zu den übrigen Weiterbildungskosten (z.B. Fahrkosten) übernommen.

Zusätzlich erhalten die Weiterbildungsteilnehmer bei Bestehen der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung jeweils eine Prämie von 1.000 bzw. 1.500 Euro.

Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten und Betriebe!

Auch Ihre bereits gut qualifizierten Fachkräfte müssen sich in der heutigen schnell wandelnden Arbeitswelt beruflich weiterbilden.

Hierbei unterstützen Arbeitsagenturen und Jobcenter mit der Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn die Qualifizierung außerhalb des Betriebes stattfindet und mehr als 120 Stunden dauert.

Die Höhe der Weiterbildungsförderung beträgt:

  • bis 100 Prozent für Beschäftigte in Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte)
  • bis 50 Prozent für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 10-249 Beschäftigte)
  • bis 25 Prozent für Beschäftigte in größeren Unternehmen (weniger als 2.500 Beschäftigten)
  • bis 15 Prozent für Beschäftigte in großen Unternehmen.

Für ältere sowie schwerbehinderte Beschäftigte werden die Lehrgangskosten in KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) bis zu 100 Prozent übernommen. In großen Unternehmen können bei entsprechenden Betriebsvereinbarung bis zu 20 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden.

Neben weiteren Voraussetzungen müssen Sie als Unternehmer den übrigen Teil der Lehrgangskosten übernehmen.

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte und Fachkräfte!

Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmerin bzw. Ihr Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt.

Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs sowie des Arbeitsausfalls individuell festgelegt.

Die Förderung mit Arbeitsentgeltzuschüssen beträgt bei abschlussorientierter Weiterbildung Geringqualifizierter bis zu 100 Prozent.

Bei nicht abschlussorientierten Weiterbildungen von Fachkräften ist die Förderung gestaffelt und beträgt:

  • bis zu 75 Prozent in Kleinstbetrieben,
  • bis zu 50 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen und
  • bis zu 25 Prozent bei größeren und großen Betrieben

des Arbeitsentgeltes sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

Neben der Betriebsgröße ist Ihr Interesse an der Weiterbildung als auch die Ausgestaltung der Weiterbildung angemessen zu berücksichtigen (z.B. hoher berufspraktischer Anteil im Unternehmen).

Bei den nicht abschlussorientierten Weiterbildungen können erhöhte Förderzuschüsse zu den Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt gewährt werden, wenn eine Betriebsvereinbarung bzw. eine tarifvertraglichen Regelung zur beruflichen Weiterbildung vorliegt sowie bei besonderen Weiterbildungsbedarfen.