Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Arbeitsagentur Eberswalde

Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit Eberswalde erfolgen.

31.08.2021 | Presseinfo Nr. 31

Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist für alle Kundinnen und Kunden während der Öffnungszeiten mit oder auch ohne vorherige Terminvereinbarung in den Geschäftsstellen Eberswalde, Bernau, Schwedt oder Prenzlau möglich. In der Geschäftsstelle Templin kann die Arbeitslosmeldung nach einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung ebenfalls erfolgen.

„Wir empfehlen unseren Kunden generell, sich vorher telefonisch einen Termin für die persönliche Arbeitslosmeldung zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden“, informiert Constanze Hildebrandt, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Eberswalde.

Eine Terminvereinbarung für die Arbeitslosmeldung ist über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr möglich.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 ausschließlich für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden, zur Verfügung.

Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.

Aktuelle Öffnungszeiten der Geschäftsstellen der Arbeitsagentur Eberswalde ab 1. September im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/eberswalde/startseite  

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. 
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen.