Die Agentur für Arbeit Elmshorn hat erstmals ein Inklusionszertifikat für vorbildliches Engagement bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verliehen. Ausgezeichnet wurde das Familienunternehmen Küchenspezialist Norderstedt e.K., das mit seinem besonderen Einsatz für gelebte Inklusion überzeugt. Die Auszeichnung wurde stellvertretend für all jene Arbeitgeber überreicht, die mit großem Engagement ihrer sozialen Verantwortung nachkommen – und als Unternehmen davon profitieren.
Michaela Bagger, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Elmshorn, würdigt das Engagement: „Unternehmen profitieren davon, Menschen mit unterschiedlichen Stärken einzubeziehen. Küchenspezialist Norderstedt e.K. zeigt, wie Inklusion im Arbeitsleben erfolgreich gelingen kann.“
Das von den Schwestern Yvonne und Nadine Levenhagen geführte Norderstedter Unternehmen besteht seit über 20 Jahren in zweiter Generation als Fachgeschäft für Küchenplanung und Montage. Inklusion beginnt für die Küchenspezialistinnen bereits in der Ausstellung, die barrierefrei eingerichtet wurde.
In diesem Jahr wurde zur personellen Verstärkung Eduard Fischer als Küchenmonteur eingestellt. Eduard Fischer (56) hat aufgrund einer starken Höreinschränkung eine anerkannte Schwerbehinderung, liest von den Lippen ab und nutzt ein Hörgerät. Obwohl er nicht den Berufsabschluss und keine Erfahrung in Küchenmontage und dem Kundenkontakt hatte, erhielt er eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das Unternehmen begleitet ihn seither eng, schult ihn fachlich und unterstützt ihn persönlich.
„Fachkräfte für Küchenmontage sind auf dem Arbeitsmarkt kaum zu bekommen. Herr Fischer ist da ein echter Gewinn für unser Team“, betonen die Unternehmensinhaberinnen. Auch Eduard Fischer freut sich: „Ich bin dankbar für die Chance hier im Team und lerne immer noch Neues. Ich fühle mich sehr gut aufgenommen.“
Statistisch hat fast jede zehnte Person in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung. Viele von ihnen stehen fest im Berufsleben, oft sieht man ihnen die Einschränkung gar nicht an. Doch im Falle einer Arbeitslosigkeit wird es für sie deutlich schwieriger, wieder eine Beschäftigung zu finden. Für Unternehmen ist es eine Chance, Fachkräfte mit vielfältigen Stärken und Perspektiven zu gewinnen.
Hintergrund: Beschäftigungspflicht
Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Im Kreis Segeberg erfüllen 37 Prozent der betroffenen Betriebe diese Vorgabe vollständig. Rund 370 Unternehmen mussten zuletzt eine Ausgleichsabgabe zahlen, weil sie die Pflicht nicht oder nur teilweise erfüllten. Die Abgabe beträgt bis zu 815 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Die Mittel fließen unter anderem in Maßnahmen zur beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen.
Beratung für Unternehmen
Unternehmen in den Kreisen Segeberg und Pinneberg, die Menschen mit Behinderungen einstellen oder beschäftigen möchten, erhalten Unterstützung von
Christina Luther, Spezialistin für Rehabilitation der Agentur für Arbeit Elmshorn
Telefon: 04101 566-117