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Willkommen in der Agentur für Arbeit Elmshorn

Die Kreise Pinneberg und Segeberg sind Teil der Metropolregion Hamburg. Die Metropolregion Hamburg gehört zu den wettbewerbsfähigsten Regionen Deutschlands und Europas. Hier leben und arbeiten 5,3 Millionen Menschen im Schnittpunkt der wichtigsten europäischen Verkehrsachsen zwischen Skandinavien, West-, Ost- und Südeuropa. 

Rund 170 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten gemeinsam mit den Jobcentern der Kreise Pinneberg und Segeberg an der Sicherstellung des Lebensunterhalts der Arbeitsuchenden dieser Region und ihrer nachhaltigen Vermittlung in Beschäftigung.


Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Elmshorn

Michaela Bagger ist seit November 2025 Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Elmshorn. Seit 1998 ist sie in verschiedenen Führungspositionen tätig gewesen – unter anderem in Stralsund, Heide, Kiel, Elmshorn, Hamburg und Neumünster. Zuletzt war sie zwei Jahre in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer Projektarbeit in Nürnberg tätig. 
Als Vorsitzende setzt sie einen klaren Fokus auf einen nachhaltigen Ausgleich am Arbeitsmarkt. Dazu gehören insbesondere ein gelingender Start ins Berufsleben für junge Menschen, eine schnelle und nachhaltige Integration arbeitsloser Menschen in Arbeit sowie das Erschließen von Arbeits- und Fachkräftepotenzialen für die Unternehmen in der Region.

Michaela Bagger
Michaela Bagger

Alexandra Nütten ist seit März 2024 Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Elmshorn. Nach langjähriger Erfahrung als Fachexpertin und Führungskraft in der Zentrale und in Hessen ist Frau Nütten zu ihren persönlichen Wurzeln nach Norddeutschland zurückgekehrt. Sie verantwortet alle Vermittlungs-,Beratungs- und Förderaufgaben der Agentur für junge Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Menschen mit Rehabilitationsbedarf. 

Alexandra Nütten
Alexandra Nütten


Unser Dienstleistungsangebot

Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Elmshorn sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:
•    Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
•    Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
•    Arbeitgeberberatung
•    Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
•    Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
•    Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
•    Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
•    Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
•    Zahlung des Kindergeldes
•    Leistungen an Träger der Arbeitsförderung