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Willkommen in der Agentur für Arbeit Elmshorn

Die Kreise Pinneberg und Segeberg sind Teil der Metropolregion Hamburg. Die Metropolregion Hamburg gehört zu den wettbewerbsfähigsten Regionen Deutschlands und Europas. Hier leben und arbeiten 5,3 Millionen Menschen im Schnittpunkt der wichtigsten europäischen Verkehrsachsen zwischen Skandinavien, West-, Ost- und Südeuropa. 

Rund 170 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten gemeinsam mit den Jobcentern der Kreise Pinneberg und Segeberg an der Sicherstellung des Lebensunterhalts der Arbeitsuchenden dieser Region und ihrer nachhaltigen Vermittlung in Beschäftigung.


Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Elmshorn

Ronald Geist ist seit Mai 2024 der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Elmshorn. Der gebürtige Hamburger ist seit dem Beginn seines Studiums im Jahr 1986 bei der Bundesagentur für Arbeit. Von 1993 an arbeitet er als Führungskraft in verschiedenen Funktionen und Arbeitsagenturen in Norddeutschland. Von 2013 bis 2024 war er als Geschäftsführer der Arbeitsagentur in Heide tätig.

Ronald Geist
Ronald Geist

Alexandra Nütten ist seit März 2024 Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Elmshorn. Nach langjähriger Erfahrung als Fachexpertin und Führungskraft in der Zentrale und in Hessen ist Frau Nütten zu ihren persönlichen Wurzeln nach Norddeutschland zurückgekehrt. Sie verantwortet alle Vermittlungs-,Beratungs- und Förderaufgaben der Agentur für junge Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Menschen mit Rehabilitationsbedarf. 

Alexandra Nütten
Alexandra Nütten


Unser Dienstleistungsangebot

Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Elmshorn sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:
•    Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
•    Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
•    Arbeitgeberberatung
•    Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
•    Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
•    Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
•    Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
•    Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
•    Zahlung des Kindergeldes
•    Leistungen an Träger der Arbeitsförderung