Kurzarbeitergeld

Informationen rund um das Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Auftragsloch? Konjunkturdelle?

Entlassungen sind für alle Beteiligten nicht die beste Lösung. Arbeitgeber stehen dann oftmals vor dem Problem, dass kurzfristig hereinkommende Aufträge nicht übernommen werden können, weil die gekündigten (eingearbeiteten!) Arbeitnehmer zwischenzeitlich anderweitig Beschäftigung gefunden haben.

Guter Rat muss jedoch nicht teuer sein.
Die Agentur für Arbeit kann Unternehmern zur Vermeidung von Entlassungen durch die Gewährung von „konjunkturellem" Kurzarbeitergeld finanziell entlasten. Das Kurzarbeitergeld beträgt für den Arbeitnehmer 60 bzw. 67 % auf der Basis des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes.

Eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes stellt das Saison-Kurzarbeitergeld für gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerkes, des Gerüstbaus und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbus dar.
Die Leistung hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen Ausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten und damit die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Die seit dem Winter 2006/2007 geltende Regelung soll Entlassungen wegen Arbeitsmangel bzw. witterungsbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit entgegenwirken.

Über Einzelheiten dieser neuen Leistungen (Saison-Kurzarbeitergeld sowie Mehraufwandswintergeld, Zuschusswintergeld und Beitragserstattung) beraten wir Sie gerne.