Viele Menschen unterstützen Angehörige oder Vertrauenspersonen bei Behördengängen – zum Beispiel beim Ausfüllen von Anträgen oder beim Kontakt mit der Arbeitsagentur. Das wird jetzt deutlich einfacher: Mit dem neuen Online-Service „Vertretung online“ können bevollmächtigte Personen viele Anliegen künftig auch digital für andere erledigen.
Die Bundesagentur für Arbeit baut damit ihre digitalen Angebote weiter aus. Wer eine entsprechende Vollmacht besitzt und zusätzlich zum „Online-Handeln“ berechtigt ist, kann verschiedene Online-Dienstleistungen stellvertretend nutzen. Dazu gehört beispielsweise, einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen, Bescheide einzusehen, Nachrichten über das Postfach zu verschicken oder Veränderungen mitzuteilen.
„Digitalisierung soll den Alltag wirklich erleichtern“, sagt Daniela Ringenaldus, Leiterin der Agentur für Arbeit Emden-Leer. „Mit der neuen Online-Vertretung können Menschen, die Angehörige oder Freunde unterstützen, viele Dinge bequem von zu Hause aus erledigen. Das spart Zeit, Wege und macht die Zusammenarbeit deutlich einfacher.“
Das neue Angebot richtet sich zunächst an Privatpersonen, die andere im Umgang mit der Arbeitsagentur unterstützen. Wer bereits eine klassische Vollmacht nutzt, kann diese unkompliziert um die Berechtigung zum Online-Handeln erweitern. Die digitalen Möglichkeiten werden Schritt für Schritt ausgebaut. Ab Ende April 2026 sollen auch weitere Online-Angebote – etwa der Hauptantrag auf Arbeitslosengeld oder Mitwirkungsprozesse – über eine Online-Vertretung nutzbar sein.
Weitere Informationen zum neuen Service sowie eine Muster-Vollmacht gibt es online unter: www.arbeitsagentur.de/link/online-vertretungen.