Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), Stefanie Blank.

Beruf und Erwerbstätigkeit sind wichtige Säulen im Leben eines jeden Menschen.

Sie sind notwendig, um ein möglichst selbst bestimmtes und finanziell eigenständiges Leben zu führen. „Erwerbsbiografien von Menschen mitgestalten, verändern, beeinflussen“ – so beschreibt Stefanie Blank ihre Aufgabe.

 

Als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt setzt sie sich ein für

 

  • eine klischeefreie Ausbildungs- und Berufswahl von jungen Menschen,
  • lebenslanges Lernen und individuelle Qualifizierung, insbesondere im Hinblick auf die sich verändernden beruflichen Herausforderungen durch die Digitalisierung,
  • die Sicherung des Fachkräftebedarfs, z.B. in der Pflegebranche, auch durch Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • für Teilzeitberufsausbildung, um Menschen, die aus diversen Gründen nur eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren können (z.B. wegen familiärer Betreuungsverpflichtungen), durch einen Berufsabschluss eine existenzsichernde Beschäftigung zu ermöglichen,
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Beratung von Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
  • den berufliche Wiedereinstieg nach einer Familienphase.

 

Stefanie Blank arbeitet mit kommunalen und öffentlichen Stellen, Unternehmen und ihren Verbänden, mit Kammern, Bildungsträgern sowie Vereinen zusammen.

 

Wichtig ist für sie gute Netzwerkarbeit mit den regionalen Arbeitsmarktakteuren, aber auch auf Landes- und Bundesebene, um vor Ort gute Erwerbs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu sichern.


Definition Berufsrückkehrer/innen

Berufsrückkehrer/innen sind Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern (bis 15 Jahren) oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger mindestens ein Jahr unterbrochen haben und in angemessener Zeit (spätestens ein Jahr nach der Betreuung) in die Erwerbstätigkeit zurück wollen.

Gerne könne Sie sich auch unseren Erklärfilm beruflicher Wiedereinstieg anschauen:

Den Wiedereinstieg ins Berufsleben finden? - Wir helfen!