Online-Arbeitslosmeldung

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue eService ist ein weiteres modernes digitales Angebot und macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

05.01.2022 | Presseinfo Nr. 2

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden seit dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Seit dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online -Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion). Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Damit steht das gesamte Dienstleistungsangebot der Agentur für Arbeit Essen jetzt auch vollständig online zur Verfügung. Die eServices umfassen das komplette Spektrum von der Online-Arbeitssuchendmeldung bis hin zur Online-Videoberatung.

Einen Überblick über das Angebot der eServices finden Interessierte hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter: