45,2 Prozent der Betriebe im Agenturbezirk Essen kommen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach

26.05.2023 | Presseinfo Nr. 19

Nach den aktuellen verfügbaren Daten waren 2021 in Essen 9.479 Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern  kommen in Essen 45,2 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach.

Diese sogenannte Erfüllungsquote bewegt sich in den letzten Jahren auf einem konstanten Niveau. So lag die Quote 2017 bei 45,4 Prozent. Im aktuellen Vergleich nach den Daten aus 2021 liegt Essen über der NRW-weiten Quote von 43,8 Prozent und der auf Bundesebene von 39 Prozent.

Der Großteil der schwerbehinderten Menschen in Essen arbeitete im Gesundheits- und Sozialwesen, in der öffentlichen Verwaltung und in Bereich Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft.

„Auch wenn die Essener Betriebe gut dastehen hinsichtlich der Erfüllungsquote, dürfen wir nicht vergessen: Menschen mit Handicap werden als Fachkräfte leider oft übersehen und haben noch Schwierigkeiten, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Dabei sind sie nicht weniger leistungsfähig. Damit mehr Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, werben wir für Engagement, schwerbehinderten Menschen den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen“, sagt Andrea Demler, Vorsitzende der Geschäftsführung der Essener Arbeitsagentur, und appelliert auch an ausbildende Betriebe: „Geben Sie jungen Menschen mit Behinderung eine Chance, in Ausbildung zu gehen, es lohnt sich!“

Die Bundesagentur für Arbeit selbst geht mit gutem Beispiel voran und setzt auf das Potenzial von Menschen mit einer Schwerbehinderung in der eigenen Belegschaft - und auf die Beratung der Unternehmen.

Reha-Spezialistin berät Unternehmen

Um Unternehmen bestmöglich in allen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, steht eine Reha-Spezialistin als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung: Die Palette der Förderinstrumente ist breitgefächert und reicht von Qualifizierung sowie Gehaltszuschüssen für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung.

Kontakt: Unternehmen können sich gerne von Christiane Mölder beraten lassen. Sie ist unter der Rufnummer 0208 181-1065 erreichbar.

Weitere Informationen gibt es online:

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/inklusion-bringt-weiter

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen

Unterschied der neuen Erfüllungsquote zur bisherigen Ist-Quote:

Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die bisherige „Ist-Quote“ bildete den Anteil der mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze an allen zu zählenden Arbeitsplätzen ab. Die nun erstmals vorgelegte „Erfüllungsquote“ hingegen stellt den Anteil der Arbeit-geber dar, die ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt haben, gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern. Mit Hilfe der Erfüllungsquote kann eingeschätzt werden, wie viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommen.