Finanzielle Unterstützung für Familien

Familienkasse informiert: Was ist eigentlich Kinderzuschlag?

24.03.2025 | Presseinfo Nr. 26

Viele Familien in Deutschland stehen vor der Herausforderung, mit ihrem Einkommen die steigenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen. 

Gerade für Eltern, die zwar arbeiten, aber dennoch nur knapp über die Runden kommen, kann der Kinderzuschlag eine wertvolle finanzielle Unterstützung sein.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, deren Einkommen zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie.

Bis zu 297 Euro pro Monat und Kind können zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden. Ein Antrag lohnt sich für viele Familien, insbesondere wenn das Einkommen durch Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld sinkt, hohe Wohnkosten anfallen oder mehrere Kinder versorgt werden müssen.

Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, lässt sich unkompliziert mit dem KiZ-Lotsen unter www.familienkasse.de prüfen. 

Falls ein Anspruch besteht, kann der Antrag direkt online gestellt werden. Dabei können auch Nachweise, wie Mietkosten oder Einkommensnachweise, bequem als Foto oder PDF hochgeladen werden – schnell und einfach, rund um die Uhr.

Ein Blick auf konkrete Beispielrechnungen zeigt, dass viele Familien vom Kinderzuschlag profitieren können. 

So kann beispielsweise ein alleinerziehendes Elternteil mit einem Kind und einer Warmmiete von 490 Euro bereits mit einem Bruttoeinkommen zwischen rund 1.440 und 3.040 Euro Kinderzuschlag erhalten. 

Eine Paarfamilie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 990 Euro kann mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von rund 1.360 bis etwa 4.430 Euro bei einem Doppelverdienst Kinderzuschlag beantragen.

Neben dem direkten finanziellen Zuschuss bringt der Kinderzuschlag weitere Vorteile mit sich. 

Familien, die ihn beziehen, können sich von den Kita-Gebühren befreien lassen und erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. 

Dazu gehören Zuschüsse für Klassenfahrten, Schulmaterial, Mittagessen in der Schule oder Kita sowie Unterstützung für beispielsweise Vereins- oder Musikschulangebote.

Iris Adam, Leiterin der Familienkasse Hessen, betont: „Ich möchte Familien ermutigen, ihren KiZ-Anspruch in jedem Fall prüfen zu lassen. Durch steigende Ausgaben bleibt immer weniger vom Einkommen übrig und gerade bei den Jüngsten unter uns sollte nicht gespart werden. Durch den Bezug von Kinderzuschlag können viele weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, die Familien finanziell entlasten.“

Zusätzlich zum Kinderzuschlag kann für einige Familien auch Wohngeld infrage kommen. Informationen hierzu erhalten Antragsteller bei ihrer zuständigen Wohngeldstelle.

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Familienkasse informiert zu eServices 

Wöchentliche digitale Veranstaltung zu Online-Funktionen 

Die Familienkasse Hessen informiert jeden Mittwoch um 16 Uhr und jeden Donnerstag um 10 Uhr zur Einrichtung und Nutzung des Onlineprofils der Familienkasse. Über das Onlineprofil können Kindergeldberechtigte auf einem geschützten Weg Änderungen und Anträge an die Familienkasse senden sowie Anträge und Bescheide einsehen. Auch die Voraussetzungen zum Bezug des Kinderzuschlags werden kurz erläutert. 

 

Die Veranstaltung findet über MS Teams statt. Eine Anmeldung ist nicht not-wendig. Teilnahmelink: https://msteams.link/X4LQ