Die individuelle Lebenslage wird durch fest verankerte Schutzmechanismen weiterhin berücksichtigt, um z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Kinder in Bedarfsgemeinschaften vor unverschuldeten Härten zu schützen.
Die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern Märkisch-Oderland und Frankfurt (Oder) erfolgt ab Juli 2026 gemäß der neuen Rechtslage. Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden. Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird. Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive bis Ende des Jahres angepasst. Die bereits erlassenen Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden ist sichergestellt.
Stefanie Dörfel, Geschäftsführerin des Jobcenters Frankfurt (Oder): „Die Weiterentwicklung zur neuen Grundsicherung ab Juli ändert nichts an unserem Kernauftrag: Niemand muss Existenzsorge haben, der mit uns aktiv an seiner Zukunft arbeitet. Unser Ziel im Jobcenter Frankfurt (Oder) ist es, die Menschen transparent durch die neuen Regelungen zu begleiten, Ansprüche verlässlich abzusichern und weiter bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Bei Fragen vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, digital oder persönlich mit Termin.“
Lars Gronau, stellv. Geschäftsführer des Jobcenters Märkisch-Oderland: „Für das Jobcenter Märkisch-Oderland steht die Reform für einen modernen Wandel in der Grundsicherung. Mit einem klaren Fokus auf nachhaltige Vermittlung, individuelle Förderung und eine nahtlose Betreuung und Leistungsgewährung werden die gesetzlichen Neuerungen praxisnah und kundenorientiert umgesetzt. Wir sind dabei weiterhin verlässlicher Ansprechpartner in MOL und persönlich und digital erreichbar.“